Restlicher Urlaub - verfällt dieser ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Restlicher Urlaub - verfällt dieser ?

Hallo ! Ich habe da mal eine Frage und zwar bin ich seid dem 17.06.2004 krank geschrieben da ich eine Risikoschwangerschaft habe. Ende diesen Monats kommt das Kind zur Welt, mein ET ist der 18.01.2005. Mein Mutterschutz fängt am 07.12.04 an. Ich habe noch 28 Tage Urlaub für dieses Jahr, da ich Anfang des Jahres keinen Urlaub genommen habe und wir ab April (bis Ende September) Urlaubsperre haben. Krankengeld habe ich ab Ende Juli von der Krankenkasse bekommen. Nun habe ich heute mit meinem Personalchef telefoniert und dieser meinte das der Urlaub verfallen würde, ich habe drei Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Warum kann ich mir diesen nicht auszahlen lassen ? Ich hätte ja dann besser Urlaub nehmen können als krankfeiern und Krankengeld kassieren. Das verstehe ich nicht - habe ich keinen Anspruch auf ausbezahlten Urlaub ?Der kann doch nicht einfach so verfallen ! ! Wie sieht es mit Weihnachtsgeld aus ? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Gruss Mari

Mitglied inaktiv - 03.12.2004, 15:10



Antwort auf: Restlicher Urlaub - verfällt dieser ?

Hallo, nein, der Urlaub kann nach dem EU genommen werde. Und auch im Jahr danach noch. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2004



Antwort auf: Restlicher Urlaub - verfällt dieser ?

Hallo Frau Bader! hier einige brennende Fragen. 1. Mein Sohn kam am 31.12.2001 als Frühchen zur Welt. Mutterschutz bestand bis zum 04.05.2002. Habe ich für die Zeit des Mutterschutzes Urlaubsanspruch? Das wären dann in meinem Falle 13.5 Tage. Laut PA hat man während der Schutzfrist keinen Urlaubsanspruch und selbst wenn wäre dieser nach der Elternzeit verfallen. 2. ab ca. 24.01.2005 gehe ich wieder in Mutterschutz. Hier ergibt sich die gleiche Frage mit dem Urlaubsanspruch nach meinem Empfinden hätte ich wieder ca. 13,5 Tage Urlaub. 3. Die PA hat mir für den Monat Januar unbezahlten Urlaub angeboten. Müßte doch bezahlter sein oder? 4. Wie sieht es mit der Bezahlung in der Mutterschutzzeit aus. Muß der AG zum Nettogehalt aufzahlen oder in meinem Falle nicht? Vielen Dank für die Antwort Gruß Michaela Mechtold

Mitglied inaktiv - 04.12.2004, 15:08



Antwort auf: Restlicher Urlaub - verfällt dieser ?

Hallo Michaela, Zeig deiner PA mal folgendes: §17 BErzGG, findest Du hier: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html Dort steht ganz klar, daß Dir für den gesamten mai 2002 Urlaubsansdpruch hast, den Du auch nach dem Ende der EZ nehmen kannst. Da sich der Jahresurlaub erst durch die EZ kürzt, ergibt sich daraus, daß man in der MuSchu-Frist, vollen Urlaubsanspruch hat. Hilft das? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 04.12.2004, 17:48



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