Sarah321
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit meiner ersten Tochter (bis Oktober 2024). Nun bin ich in der 6. Woche wieder schwanger und habe aufgrund gesundheitlicher Umstände ein individuelles Beschäftigungsverbot von meinem Arzt erhalten, welches dann nach Ende der Elternzeit im Oktober greift. Wann bin ich verpflichtet meinen Arbeitgeber über Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot zu informieren? Kann ich noch 6 Wochen bis zum Ende des 1. Trimester warten oder muss es kurzfristig erfolgen? Besten Dank für Ihre Unterstützung!
Hallo, lt Gesetzt soll man es zeitnah mitteilen, es passiert aber nichts, wenn man es nicht tut. Es ist dem AG gagenüber aber fair, denn der muss ja planen. Das BV greift erst ab dem ersten Tag nach der EZ. Liebe Grüße NB
Ani123
Das BV greift ab dem Tag wo ihre EZ endet. Ihrem Arbeitgeber müssen sie es erst am 1. Tag nach der EZ sagen. Sie können es ihm auch eher mitteilen, damit er planen kann. Müssen tun sie das nicht.
User-1750903062
In der Elternzeit spielt ein Beschäftigungsverbot gar keine Rolle. Mitteilen kannst du es deinem Chef am 1. Arbeitstag nach deiner Elternzeit.
User-1750749248
In 6 Wochen ist es noch früh genug, damit er planen kann. Fairerweise würde ich es dann mitteilen.
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