Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verfällt der Urlaub vor Elternzeit und anschließender Krankheit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verfällt der Urlaub vor Elternzeit und anschließender Krankheit?

emely2302

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Hallo! Mein Sohn wurde im Oktober 2015 geboren und Elternzeit auf 2 Jahre beantragt. Ab Oktober 2016 ging ich im Rahmen der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten. Hierbei baute ich direkt alten Urlaub aus 2015 ab. Noch während dieses Urlaubes erkrankte ich im November schwer. Die Elternzeit wurde zum 01.12.16 unterbrochen. Ich war durchgängig krank geschrieben bis zum 30.03.18. Ist es richtig, dass ich nun keinen Urlaubsanspruch aus den Jahren 2015 und 2016 mehr habe? Vorab herzlichen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe den Sachverhalt nicht. Wieso wurde die Elternzeit wegen der Erkrankung unterbrochen? Grundsätzlich generiert man in der Elternzeit keine Urlaubsansprüche. Urlaubsansprüche, die vorher entstanden sind, kann man in dem Jahr nehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr. Liebe Grüße NB


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