sabrinag79
Hallo Frau Bader Ich habe am 31.7.2014 ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Hatte für dieses Jahr noch 16 Tage Urlaub. Mutterschutz ab 9.2.2015-19.5.2015 ab 23.3.2015 -23.3.2016 in Elternzeit. Musste betriebsbedingt Kündigungen da keine Teilzeitarbeit da war. Jetzt habe ich zum 1.5.2015 gekündigt und verlangte mein resturlaub. Der Urlaub aus 2015/2016 wird ist ja klar gekürzt. Aber was ist mit den 16 Tage aus 2014 laut meiner Chefin wäre er schon verfallen. Stimmt das? Lg Sabrina
Hallo, nein, ist er nicht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nö. Muss ausgezahlt werden. Es sei denn er war schon verplant und genehmigt. Bis einschliesslich Mai 2015 kommt auch noch Urlaub hinzu. Du hättest aber gar nicht kündigen müssen ? Teilzeit bei einem anderen AG in Elternzeit wäre doch auch gegangen.
sabrinag79
Zum 1.5.2016 gekündigt
Sternenschnuppe
Dann musst Du ja noch arbeiten ab 23.03. Nach der Kündigung musst Du Dich selbst krankenversichern, wirst eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen wegen Eigenkündigung. Kannst Du versuchen die Kündgung rückgängig zu machen, das 3. Elternzeitjahr zu nehmen und die Erlaubnis woanders Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten ?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Wollte heute bei meinem Arbeitgeber kündigen, da ich dort nicht mehr arbeiten werde. Jetzt meinte der Personalchef, dass ich keinen Urlaubsanspruch mehr hätte, da ich ein BV hatte und mein dreiwöchiger Urlaub in dieser Zeit (Urlaub August 2011, BV ab Juni 2011) schon genehmigt wurde. Ist das rechtens? Liebe Grüße
Hallo, Ich habe seit Ende März ein BV gehabt und meine Tochter kam am 24.07.2013 zur Welt. Meine Chefin schickte mir mit der letzten Abrechnung auch die Abrechnung meiner minusstunden, da mein Arbeitsvertrag Ende August abgelaufen ist. Allerdings konnte ich dieses Jahr garkeinen Urlaub nehmen und deswegen dachte ich sie zahlt mir den Urlaub aus. I ...
Hallo, ich habe am 01.08.2013 erfahren, dass ich schwanger bin (Stichtag 01.04.2014) und wurde daraufhin bis zum 18.09.2013 arbeitsunfähig geschrieben. Seit dem 19.09.2013 befinde ich mich bis Ende meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Aufgrund dieser Umstände war es mir im vergangenen Jahr 2013 nicht mehr möglich, meinen gesamten Jahre ...
Hallo an alle. Ich habe da wieder mal eine Frage. Ich habe von 2013 noch 6 Tage Resturlaub. Ab. 2.12.13 war ich 1 Woche vom Arzt krank geschrieben wegen starken Kreuzschmerzen während der Schwangerschaft. Danach wurde mir ein Beschäftigungsverbot BV bis zum Mutterschutz erteilt. Somit konnte ich meine 6 Tage Resturlaub nicht mehr nehmen... ...
Hallo! Ich bin in der 24.Woche schwanger und seit dem 6.8 im Beschäftigungsverbot. Es ist meine 2. Schwangerschaft. Ich hatte Anfang des Jahres 2014 Anspruch auf 59 Urlaubstage .Aufgrund meiner Anstellung als Krankenschwester musste ich meinen Urlaub bereits Anfang des Jahres verplanen.Als ich jetzt meinen aktuellen Urlaubsstand bei meiner Per ...
Hallo! komplizierte Geschichte... ich erzähl mal... Im Dezember 2009 wurde ich mit meiner 1. Tochter schwanger. Ich erhielt aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein BV. Meine Tochter kam am 31.7.2010 ca. 4 Wochen zu früh zur Welt. Nach der Geburt und MuSchu hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Im August 2012 wollte ich in Teilzeit wieder bei meinem Arb ...
Ich hatte bzw. habe noch 4 Tage Resturlaub aus 2014, den ich eigentlich bis 31.03.2015 noch nehmen wollte. Nach meinem Krankenhausauffenthalt Mitte Januar schickte meine Frauenärztin mich ins Beschäftigungsverbot für 4 Wochen, danach wurde das BV immer wieder verlängert bis zum Antritt des Mutterschutzes Anfang Mai 2015. Somit konnte ich die 4 Tage ...
Ich habe folgendes Problem. Ich bin bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Im August 2014 wurde ich schwanger. Mein Arbeitgeber hatte keinen Ersatzarbeitsplatz. Meine bisherige Tätigkeit durfte ich aufgrund von Infektionsgefahr nicht mehr ausüben. Zuerst musste ich noch vorhandene Überstunden abfeiern. Dann stellte er mich von der Arbeit fr ...
Noch eine Frage zu unten. Ich habe folgendes Problem. Ich bin bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Im August 2014 wurde ich schwanger. Mein Arbeitgeber hatte keinen Ersatzarbeitsplatz. Meine bisherige Tätigkeit durfte ich aufgrund von Infektionsgefahr nicht mehr ausüben. Zuerst musste ich noch vorhandene Überstunden abfeiern. Dann stellt ...
Hallo Frau Bader, Ich hab eine Frage bezüglich Urlaub,beschäftigungsverbot und Elternzeit.Es ist so das bei sofort vom AG ein BV ausgesprochen wird so bald eine SS von FA bestätigt wurde.Nun ich bin am 12.06.2016 somit ins BV gegangen,am 25.01.17 begann der mutterschutz bis zum 21.04.17 und ich bin jetzt noch bis zum 20.02.18 in Elternzeit.Jetzt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit