Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot - Urlaub verfällt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot - Urlaub verfällt?

Anne92

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Hallo, Ich habe seit Ende März ein BV gehabt und meine Tochter kam am 24.07.2013 zur Welt. Meine Chefin schickte mir mit der letzten Abrechnung auch die Abrechnung meiner minusstunden, da mein Arbeitsvertrag Ende August abgelaufen ist. Allerdings konnte ich dieses Jahr garkeinen Urlaub nehmen und deswegen dachte ich sie zahlt mir den Urlaub aus. Ich habe sie darauf angesprochen als ich meine Sachen abgeholt habe und sie sagte der Urlaub verfällt weil ich ja krank war. Aber das ist doch kein Erholungsurlaub wenn man krank ist... Außerdem war ich nicht krank sondern hatte ein Beschäftigungsverbot wegen der Schwangerschaft. Genauso ist es auch mit dem Urlaubsgeld... Das hat sie auch unter den Tisch fallen lassen. Wie kann ich nun vorgehen? Mir steht doch beides zu oder? Hat meine Chefin etwa recht? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auszahlen ist gesetzlich ausgeschlossen. Das geht nur bei Beendigung des Vertrages. Ansonsten kommt es darauf an, ob Sie den Urlaub schon beantragt hatten, dann verfällt er tatsächlich. Sonst können Sie ihn nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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War der Urlaub bereits beantrag und genehmigt als das BV ausgesprochen wurde? Dann verfällt er tatsächlich - das Urlaubsgeld muss aber dennoch gezahlt werden. War der Urlaub noch nicht beantrag oder zwar beantragt aber noch nicht genehmigt als das BV ausgesprochen wurde bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und muss bei auslaufen des Vertrages ausbezahlt werden. LG Sabine


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