Ingelore.hummel
Hallo! Ich bin in der 24.Woche schwanger und seit dem 6.8 im Beschäftigungsverbot. Es ist meine 2. Schwangerschaft. Ich hatte Anfang des Jahres 2014 Anspruch auf 59 Urlaubstage .Aufgrund meiner Anstellung als Krankenschwester musste ich meinen Urlaub bereits Anfang des Jahres verplanen.Als ich jetzt meinen aktuellen Urlaubsstand bei meiner Personalerin abgefragt habe sagte sie ich hätte noch 10 Tage obwohl ich 20 Tage erst genommen habe.Meinen weiteren Urlaub habe ich für September/Oktober u Dezember geplant,den ich aber auf Grund meines BV nicht antreten kann.Ist er jetzt quasi verfallen nur weil ich ihn schon verplanen musste? Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. LG
Hallo, ja, der Urlaub wird angerechnet Liebe Grüße NB
Pamo
Wenn du im BV bist, dann kannst du doch jederzeit Urlaub machen? Wieso "verfällt" der Urlaub dann?
Mitglied inaktiv
Man muß unterscheiden, Urlaub welcher bereits genehmigt wurde, der gilt - trotz BV - als genommen. Man hat ja auch sogesehen keinen Verlust dann. Ungenehmigter Urlaub dagegen verfällt nicht, den kann man dann noch im darauffolgendem Jahr nach der Elternzeit nehmen. Wobei, 59 urlaubstage sidn ja sicherlich auch schon Urlaub aus dem Vorjahr, fraglich wäre da, was damit ist. Die hättest du ja eh bereits schon lange nehmen müssen. Warum Du wegen BV den Urlaub nicht antreten kannst verstehe ich auch nicht, das eine hat ja mit dem anderen nur bedingt was zu tun. Im Grunde genommen hast du ja jetzt mit dem BV vereits "bezahlten Urlaub".
Ingelore.hummel
Ich muss als Krankenschwester bereits meinen Urlaub Ende des Jahres verplanen für das darauf folgende Jahr. meinen alten Urlaub habe ich komplett weggenommen.meinen aktuellen Urlaub habe ich noch.Laut $17 muschu verfällt er ja nicht oder sehe ich das verkehrt? Lg
Mitglied inaktiv
Kurz und knapp: Urlaub der bereits vor Ausstellung des BVs beantragt UND genehmigt wurde gilt als genommen. Daher: Ja, es ist korrekt dass dieser Urlaub abgezogen wird. Würdest Du arbeiten, würdest Du den Urlaub ja auch machen. Und Du bekommst Deine Bezüge wie als wenn Du arbeiten würdest. LG Sabine
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