MelvinMarvin
Hallo Frau Bader, Ich hab eine Frage bezüglich Urlaub,beschäftigungsverbot und Elternzeit.Es ist so das bei sofort vom AG ein BV ausgesprochen wird so bald eine SS von FA bestätigt wurde.Nun ich bin am 12.06.2016 somit ins BV gegangen,am 25.01.17 begann der mutterschutz bis zum 21.04.17 und ich bin jetzt noch bis zum 20.02.18 in Elternzeit.Jetzt erzählte mir eine kollegin das es eine neue Regelung gäbe nach der mein resturlaub von 2016,den ich ja auf des BV nicht nehmen konnte,Verfällt,da nur 15 Monate anspruch auf Urlaub bestünde.Was doch aber in diesem fall blödsinnig ist da ich ja keine Möglichkeit hatte deb Urlaub zunehmen. Wie verhält es sich jetzz ist der Urlaub futsch oder steht er mir zu? Gerne mit Paragraphen,sowas ist bei meinem AG immer sehr wichtig für die Argumentation. Vielen Dank
Hallo, den Urlaub können Sie auch noch nach der Elternzeit nehmen, das ist in § 17 BEEG geregelt Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. In welcher Berufsgruppe arbeitest du, dass der AG sofort ein BV ausspricht? Das sollte man bei der Beantwortung der Frage wissen. 2. Hatte dein Betrieb im Sommer oder über Weihnachten Betriebsferien? 3. Hattest du im Vorfeld schon Sommerurlaub beantragt und genehmigt bekommen, bevor du wußtest dass du schwanger bist? 4. Bist du in der Zeit des BVs in Urlaub gefahren?
MelvinMarvin
Ich bin am Flughafen in der Sicherheit.Das heisst tägliches Arbeiten mit Röntgengeräten und da mein AG keine Ausweichstellen hat gibt es BV. Betriebferien fällt bei uns auch aus da ja 365 tage im geflogen wird.
MelvinMarvin
Und Sommerurlaub war noch nicht beantragt und im BV waren wir auch nicht wirklich im Urlaub.Mal übers we aber kein richtiger Urlaub. LG
Mitglied inaktiv
Hier findest Du die Antwort :-) Eindeutig ;-) https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html
Mitglied inaktiv
Die Röntgengeräte röntgen aber nur die Koffer und nicht das Personal! Das kann nicht der Grund für ein BV sein. Das war jetzt zwar nicht deine Frage, aber trotzdem muss das erwähnt werden. Du bist dort keinerlei ionisierender Strahlung ausgesetzt, so dass du ein BV bräuchtest. Wegen dieser angeblichen Gefährdung habe ich eigens mit einem Strahlenschutzexperten gesprochen. Das Personal, das die Gepäckdurchleuchtungskontrollen betreut, ist nicht im Kontrollbereich tätig. https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6707 Anwendungen von Röntgenstrahlen an Personen im Rahmen der Sicherheitsüberwachung z.B. an Flughäfen oder in Häfen sind nach der Röntgenverordnung nicht zulässig.
MelvinMarvin
Ok ich steh zwar direkt an der Gepäckprüfanlage und bei uns sagt Das BMI(Bundesministerium des inneren) das es so sein soll und auch unsere strahlenschutzbeauftragten aber man lehrt ja nie aus.Vll sind dort aber auch die anderen Kontrollen gemeint.Bei der PassagierKontrolle ist es so das die Prüfer nicht an den Anlagen stehen wir sind aber fürs Personal tätig und haben daher nicht so viel kontrollraum und stehen direkt an der Anlage.Konntest du nicht wissen hätte ich vll mit erwähnen sollen.
Mitglied inaktiv
Auch wenn du "direkt an der Anlage stehst" bist du keiner Gefährdung durch Röntgenstrahlung ausgesetzt. Der Bereich, der der Röntgenstrahlung ausgsetzt ist, heißt "Kontrollbereich", das ist ein Fachbegriff aus der Radiologie. Und selbst wenn du das wärst, hätte doch dein AG die Verpflichtung, dich an einen anderen, unschädlichen Arbeitsplatz umzusetzen. Deine Aussagen sind nicht plausbibel.
MelvinMarvin
Ich brauche keine plausiblen Aussagen dazu zu treffen.Es ist so und Punkt.Und du hast leider nur ein Halbwissen,denn selbst wenn.man nur an dem Gerät steht treten Strahlungen aus,auch trotz des bleivorhanges und falls du weiter oben gelesen hast,hatte ich schon geschrieben das mein AG keine ausweichposition für Schwangere hat.
Mitglied inaktiv
Warum auch immer du ein BV hast, ganz sicher NICHT wegen Röntgenstrahlung an Gepäckdurchleuchtungseinrichtungen! Dazu werde ich auch nichts mehr sagen.
MelvinMarvin
Dann solltest du dich mal mit meinem AG auseinandersetzen wieso er uns mit der Begründung der röntgenstrahlung ins BV schickt.Es ist ja nicht so das ich ums BV gebettelt hab.Ausserdem denk sollte das nicht dein Problem sein.Ausserdem hat diese Diskussion nichts mit meiner Frage zu tun.
chrissicat
Die 15 Monate, von denen deine Kollegin gesprochen hat, betreffen Urlaubsanspruch während Krankheit. Beschäftigungsverbot ist aber nicht mit Krankheit sondern - in diesem Falle - mit Mutterschutz gleichzusetzen. Der Urlaub wird übertragen bis zum Jahr, in dem die Elternzeit endet. Warum du ein Beschäftigungsverbot hattest, spielt m.E. hier keine Rolle.
Mitglied inaktiv
@chrissicat - Ergänzung Der Urlaub aus und vor BV kann im Jahr indem die EZ endet + im gesamten Folgejahr genommen werden. Nicht ganz unrelevant... ;-)
MelvinMarvin
Super das ist wirklich super hilfreich.Ich danke euch.Vielen Dank.
la-floe
@uriah: "Dazu werde ich auch nichts mehr sagen." ist das ein Versprechen? floe
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