Twinnitwo
Halle Frau Bader, ich habe für eine externe Firma in einem Unternehmen XY gearbeitet. Ab Oktober 2017 hat mich mein Arbeitgeber nicht mehr eingesetzt, da er den Auftrag verloren hatte und der Meinung war die neue Firma übernimmt die Besetzung. Dies war nicht so und wurde auch vor Gericht so festgestellt (Während meiner Elternzeit) Anfang Feb. 2018 bin ich in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Ich wurde während meiner Elternzeit in einer andere Abteilung versetzt und bei dieser Abteilung gab es zu Feb. 2019 eine Betriebsübernahme mit einer ganz neuen Firma, aber immer noch im selben Unternehmen XY Nun hat mir mein damaliger Arbeitsgeber mitgeteilt das mein Urlaub aus 2017 verfallen sei. Aber ich hatte ja gar keine Möglichkeit diesen zu nehmen, da er mich ab Okt 2017 bis zu meinem Mutterschutz nicht mehr eingesetzt hat. Ist die Aussage meines damaligen Arbeitgeber so korrekt? Oder steht mir der Urlaub weiterhin zu? (In der neuen Firma) Mit freundlichen Grüßen, Twinnitwo
Hallo, ich verstehe das nicht. Sie waren bei einer Zeitarbeitsfirma u der Vertrag wurde beendet, weil Sie von der Firma, in der Sie eingesetzt waren, übernommen wurden? Wenn ja wann? Liebe Grüße NB
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Wenn ich meine Elternzeit wegen einem erneuten Mutterschutz unterbrechen möchte, kann ich dann die restliche Elternzeit von Kind 1 zu einen späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen oder verfällt diese?
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Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
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