Twinnitwo
Halle Frau Bader, ich habe für eine externe Firma in einem Unternehmen XY gearbeitet. Ab Oktober 2017 hat mich mein Arbeitgeber nicht mehr eingesetzt, da er den Auftrag verloren hatte und der Meinung war die neue Firma übernimmt die Besetzung. Dies war nicht so und wurde auch vor Gericht so festgestellt (Während meiner Elternzeit) Anfang Feb. 2018 bin ich in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Ich wurde während meiner Elternzeit in einer andere Abteilung versetzt und bei dieser Abteilung gab es zu Feb. 2019 eine Betriebsübernahme mit einer ganz neuen Firma, aber immer noch im selben Unternehmen XY Nun hat mir mein damaliger Arbeitsgeber mitgeteilt das mein Urlaub aus 2017 verfallen sei. Aber ich hatte ja gar keine Möglichkeit diesen zu nehmen, da er mich ab Okt 2017 bis zu meinem Mutterschutz nicht mehr eingesetzt hat. Ist die Aussage meines damaligen Arbeitgeber so korrekt? Oder steht mir der Urlaub weiterhin zu? (In der neuen Firma) Mit freundlichen Grüßen, Twinnitwo
Hallo, ich verstehe das nicht. Sie waren bei einer Zeitarbeitsfirma u der Vertrag wurde beendet, weil Sie von der Firma, in der Sie eingesetzt waren, übernommen wurden? Wenn ja wann? Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich erwarte Ende Dezember mein erstes Kind. Zur Zeit bin ich Studentin und werde mein Studium nächstes Jahr beenden. Nun befinde ich mich im Mutterschutz und habe deswegen bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt, welcher abgelehnt wurde, weil ich Halbwaisenrente beziehe. Die Krankenkasse meinte, dass mir viell ...
Wenn ich meine Elternzeit wegen einem erneuten Mutterschutz unterbrechen möchte, kann ich dann die restliche Elternzeit von Kind 1 zu einen späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen oder verfällt diese?
Hallo Frau Bader, ich arbeite seit 01.02.2017 in Teilzeit während meiner Elternzeit und habe noch einen Resturlaubsanspruch über 8 Tage, der aus meiner Mutterschutzzeit Januar bis März 2016 resultiert. Ich war der Meinung, dass dieser Urlaub nach dem Mutterschutzgesetz nicht verfällt und ich ihn noch nach der Elternzeit nehmen kann. Aber wie ist ...
Liebe Frau Bader, der Mutterschutz meines 2. Kindes begann 4 Wochen vor dem Ende der Erziehungszeit meines 1. Kindes. Ich habe meine EZ unterbrochen (nicht beendet) während der Mutterschutzzeit und den Arbeitgeber Anteil und das Geld von der KK bekommen. "Verfallen" nun die 4 Wochen EZ vom 1. Kind oder kann man sie "hinten anhängen"? Gilt die EZ i ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot