Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsanspruch auf grippenplatz in elternzeit?

Frage: Rechtsanspruch auf grippenplatz in elternzeit?

kattja

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konkret: eigentlich habe ich elternzeit bis mai 2017 eingereicht und wollte aber chef fragen ob ich ab okt.16 in teilzeit schon arbeiten kann...einen platz in der grippe, hätte ich auch, bei unserer tagesmutter! nun bin ich aber schwanger und geh im nov. in mutterschutz u dann wieder in elternzeit ...kann ich meinekl. (11/2 jahre) trotzdem ab nov. in die grippe geben oder sagt der Freistaat sachsen dann ;" Nein sie sind ja zu hause ,also haben sie bzw ihr kind kein anspruch"! ich würde sie gern geben zumal ich mündl. meiner tagesmutter zugesagt habe, und sie ja auch den platz frei gehalten hat und weil es mir sonst zuviel wird hochschwanger, ich wellt sie wenigstens 6h in betreuung geben, ab nov


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Anspruch ab einem Jahr nach Bedarf - aber in vielen Ki-Gärten werden die bevorzugt, die auf den Platz angewiesen sind. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Anspruch gibt es hier ab einem Jahr. Ohne Arbeit aber nur auf 4 Stunden am Tag. Kläre das mit der Gemeinde, Stadt, Jugendamt oder wer da bei Euch dafür zuständig ist. Magst Du mir erzählen woher das Wort Grippe kommt. Ich kenne das nur als Krankheit, hier heisst es Krippe. Schreiben aber so viele "falsch?" Ist das Dialekt?


kattja

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hahaha :-D...voll falsch hast recht ! oh je und das mit nem einser abi...wobei ich ehrlich gesagt hier nicht auf die rechtschreibung achte ist ja anonym ...aber hast recht bei uns spricht man das wie mit G


Mitglied inaktiv

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Hallo, ein Anspruch besteht schon - aber die Tagesbetreuungsdauer ist "nach Bedarf". Bei Müttern, die daheim sind, wird in Sachsen in der Regel nur 4 Stunden am Tag ohne Mittagessen übernommen. Das machen die meisten Tagesmütter nicht mit und lehnen die Betreuung ab oder man muß die Mehrstunden selbst voll zahlen.


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