Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Frage: Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Tante Di

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Hallo Frau Bader, aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage zum Rechtsanspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit. Bzw. Wie lange und wie oft kann ich meine Elternzeit verlängern? Vielen Dank für eine Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können die EZ bis zum 3 Geb. verlängern. Anspruch auf Verlängerung haben Sie nur, wenn Sie anfangs mind 2 Jahre beantragt haben 2. Wenn der Betrieb mind 15 AN hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen Liebe Grüße NB


Dojii

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So ganz werde ich aus der Frage nicht schlau. Geht es jetzt um die Verlängerung der Elternzeit oder den Teilzeitanspruch innerhalb einer Elternzeit? Man bindet sich mit dem ersten Elternzeitantrag für 24 Monate. Sprich in den ersten 24 Monaten nach Antritt der Elternzeit hat man keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Elternzeit. Erst nach 24 Monaten hat man wieder ein Recht und kann die Elternzeit mit einer Frist von 7 Wochen verlängern/verkürzen.


Tante Di

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Heißt also, wenn ich 1 Jahr beantragt habe, habe ich grundsätzlich kein Recht auf Verlängerung der Elternzeit? Das liegt dann im Ermessen des AG dies zu gewähren? 2. Frage, wenn das 1 Jahr Elternzeit abläuft, habe ich dann einen Anspruch auf Teilzeit?


cube

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1. Ja, der AG müsste dann zustimmen und kann eben auch ablehnen. 2. Grundsätzlich Anspruch ja - der AG kann aber aus betrieblichen und/oder organisatorischen Gründen ablehnen. Diese Gründe müsste er auf Nachfrage dann aber auch nennen.


Tante Di

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Und wenn er dann antwortet es sei keine Teilzeitstelle geplant, muss man dies dann hinnehmen?


malini

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Wieviele Mitarbeiter hat dein AG?


Tante Di

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Ca. 500


cube

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Er kann wie gesagt ablehnen, muß dies aber mit organisatorischen und/oder betrieblichen Belangen begründen können. Auch 500 MA sind kein Garant dafür, daß TZ genehmigt werden muß. Bspl.: du hast eine Führungsposition, bei der du Früh- und Spätdienste hast und auch regelmäßig am WE arbeiten musst. Der AG lehnte TZ ab mit der Begründung, er müsse dies dann auch allen anderen FK auf Antrag genehmigen, was die betrieblichen/organsiatorischen Strukturen komplett über den Haufen werfen würde und zu seinem Nachteil als auch dem der übrigen MA´s wäre. Oder Werbeagentur: der Teamleiter kann nicht in TZ arbeiten, da der Kunde zwei unterschiedliche Ansprechpartner für sensible Dinge7Daten nicht zulässt und der Verlust des Kunden die Agentur gefährden würde. Ob die konkreten Gründe deines AG vor Gericht standhalten würden, kann dir im Zweifelsfall jedoch nur ein Anwalt bzw. dann schlußendlich der Richter sagen. Nur weil es grundsätzlichen Anspruch auf TZ gibt, heißt das eben nicht, daß ein AG dem auch immer zustimmen muß.


Tante Di

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider hilft mir dies im speziellen Fall nicht weiter. Vermutlich ist ein Gang zum RA die einzige Lösung


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