Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ohne Betreuungsplatz keine Arbeitslosmeldung, ist das rechtens?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ohne Betreuungsplatz keine Arbeitslosmeldung, ist das rechtens?

kapali

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Sehr geehrte Frau Bader, ich beende meine Elternzeit am 11.06.13 und ich mußte mich jetzt arbeitslos melden. Den alten Job mußte ich leider kündigen! Er ist 80 km vom Wohnort entfernt und eine Kinderbetreuung durch die Kita/ Tagesmutter nicht machbar. Selbst bei einer 30h Woche, könnte ich meinen Sohn nicht zu den normalen Öffnungszeiten aus der Kita holen. Mit einer 30h Woche würde ich noch was draufzahlen um beim meinem 80km entfernten Job arbeiten zu dürfen. Kurz nach der Geburt habe ich mich arbeitssuchend gemeldet und auch schon einen Termin beim Arbeitsvermittler gehabt. Nun mußte ich mich nur noch persönlich arbeitslos melden, was ich heute erledigen wollte. Meine persönliche Meldung wurde vertagt mit der Aussage. Ohne Betreuungsplatz keine Arbeitslosmeldung! Ich sollte mich schnell um einen Platz bemühen und diese Woche nochmal bei meinem Vermittler erscheinen. Zur Problem Besprechung. Ich befürchte das ich mich nicht arbeitslos melden kann sondern Hartz4 beantragen muß? Ist das rechtens? Vielen Dank Beste Grüße kapali


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne Betreuungs Platz stehen sie dem aber nicht. Es ist auch so, dass, wenn das Kind Tage in den Kindergarten geht, die dem Arbeitsmarkt nur 50 % zur Verfügung stehen und Sie nur auch das halbe Arbeitslosengeld erhalten Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Ja, ist es. Ohne nachgewiesenen Betreuungsplatz stehst Du dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung. Was ist wenn sie einen Job für Dich haben den Du nächsten Montag beginnen sollst ? Wie alt ist das Kind ? Vielleicht hat es einen Anspruch ? In wie vielen Einrichtungen ist es angemeldet ? Telefoniere die noch einmal ab, rufe bei der zuständigen Behörde an und schildere das Problem. Solange bleibt nicht H4 , sondern der Vater des Kindes, der ist für Euch vorrangig zuständig. Nur wenn er nachweisen kann, dass er nicht zahlungsfähig ist springt der Staat ein. Lebst Du mit ihm zusammen ?


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