Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neue Elternzeit dranhängen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neue Elternzeit dranhängen

Janine222

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Hallo nochmal, Noch eine Frage: Wenn ich jetzt von 2 Jahren auf 3 die Elternzeit verlänger und werde schwanger in diesem 3.Jahr.Kann ich dann die neue Elternzeit von Kind 2 gleich dranhängen? Wie sieht es da mit dem Chef aus,muss er dies auch genehmigen oder kann er eine weitere Elternzeit ablehnen?Und kann er mich dann kündigen wenn die ersten 3 Jahre rum sind? Da wir ein weiteres Kind planen ist es wichtig zu wissen... Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hängt vom ET des zweiten Kindes ab. Wenn es in der EZ 1 kommt, können Sie die Restzeit evtl. dranhängen (kommt darauf an, wann K 1 geboren ist, evtl muss der AG zustimmen), Wenn eine Zwischenzeit nach dem 3 Geb. von Kind 1 ist, müssen Sie arbeiten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das kommt natürlich darauf an, wann das nächste Kind kommt. Endet die Elternzeit vor dem neuen Mutterschutz, kannst Du logisch keine EZ direkt anhängen, du hast ja (noch) keine. Ansonsten macht es mehr Sinn, die alte vorzeitig zu beenden zum Tag vor dem Mutterschutz um volles Mutterschaftsgeld zu bekommen. Wenn die Verlängerung rechtzeitig ist, muss sie nicht genehmigt werden, da Du schon zwei volle Jahre EZ hattest. Für die neue EZ gilt das gleich wie für die erste. Rechtzeitig bekannt geben und fertig. Er kann dich nicht kündigen, wenn Du zum Ende der ersten EZ bereits schwanger bist. Weder in Schwangerschaft noch in EZ kann gekündigt werden. LG Lilly


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