Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis als Helferin in einer Tiararztpraxis. Der Vertrag läuft zum 30.11.2014 aus. Mein Mutterschutz beginnt am 09.10.2014 und mein errechneter Geburtstermin ist der 21.11.2014. Da ich mit Zwillingen schwanger bin endet der Mutterschutz 3 Monate nach ET. Meine Chefin will mich auf jeden Fall übernehmen nach der Elternzeit, die ich für ein Jahr nehmen will. Das bedeutet dass ich am 21.11.2015 wieder in derselben Tierarztpraxis anfangen werde. Also stünde ich auch nicht für den Arbeitsmarkt dann zur Verfügung. Muss ich mich trotzdem bei der Agentur arbeitslos melden? Mein Chefin sagt, dass ich es nicht brauche?!?
MFG Yvonne
von
Chelseamaus
am 04.08.2014, 16:19
Antwort auf:
Muss ich mich arbeitslos melden, weil mein befrist. Vertrag in Elternzeit endet?
Hallo,
vorsichtshalber würde ich es 3 Mo vor Ablauf des Vertrages mitteilen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2014
Antwort auf:
Muss ich mich arbeitslos melden, weil mein befrist. Vertrag in Elternzeit endet?
Hallo,
Deine Chefin hat recht. Arbeitslos melden brauchst Du Dich nicht.
Persönlich wär mich das Ganze zu unsicher. Wenn es sowieso klar ist, dass Deine Chefin Dich weiterbeschäftigen möchte, würde ich sie bitten, bereits jetzt einen Verlängerungsvertrag auszustellen, oder zumindest einen Vertrag für nach der Elternzeit. Nachteile hätte Deine Chefin finanziell dadurch nicht, Du aber Sicherheit, und auch die Möglichkeit länger Elternzeit zu nehmen.
Bei Zwillingen könntest Du übrigens länger (mit dem Gehalt errechnetes) Elterngeld beantragen, z.B. 12 Monate für den ersten, dann noch 2 Monate für den zweiten Zwilling.
Übrigens hast Du nur die Möglichkeit die Elternzeit zu verlängern, wenn Du mindestens 2 Jahre beantragt hast.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 04.08.2014, 17:00
Antwort auf:
Muss ich mich arbeitslos melden, weil mein befrist. Vertrag in Elternzeit endet?
Wenn Deine Chefin Dich übernehmen will dann kann sie den Vertrag auch jetzt schon verlängern. Dein Mutterschutzgeld bekommt sie eh von der Krankenkasse wieder, hat keine Kosten.
Ansonsten solltest Du Dich auf jeden Fall arbeitslos melden damit Du das Mutterschutzgeld nach der Geburt in Höhe des Krankengeldes bekommst.
Sind das Deine ersten Kinder ? Aus langem Mitlesen hier weiß ich dass sehr sehr viele ein Jahr Elternzeit planen, die Realität aber anders aussieht.
Gibt es bei Euch genügend Krippenplätze ? Tagesmütter ?
Deine werden erst Ende November 1, erst ab da gibt es einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Da werden die Plätze aber alle vergeben sein bereits für Kinder die am 01.08. bereits 1 sind.
Etliche Mütter wollen dann noch nicht arbeiten gehen.
Vor allem müsstest Du bei Deiner Planung exakt am ersten Geburtstag zur Arbeit. Man muss keine ganzen Jahre nehmen.
Daher auf jeden Fall zwei Jahre nehmen und angeben dass man plant ab dann und dann Teilzeit IN Elternzeit wiederzukommen. 01.12. zum Beispiel.
So bist Du nicht verpflichtet nach einem Jahr zu arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 04.08.2014, 17:21