Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber in Elternzeit umgezogen, elternzeit endet, schwanger und nun?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitgeber in Elternzeit umgezogen, elternzeit endet, schwanger und nun?

DecafLofat

Beitrag melden

mein großer wird im sommer drei und ich hab aus der geburtsvorbereitung von damals eine mir sehr liebe freundin gewonnen. deren elternzeit ihres ersten kindes endet im mai 2011. der arbeitgeber ist nun ca. 200 km südlich gezogen - die filiale hier wurde geschlossen und - ach hintergründe egal. auf jeden fall ist sie nun wieder schwanger, der mutterschutz für diese schwangerschaft beginnt 8 wochen nach ende ihrer elternzeit des ersten kindes. sie ist unter der woche quasi alleinerziehend weil der mann in england arbeitet. und nu? kündigen will sie nicht weil sie keine sperre will. das tägliche pendeln - ist das einer werdenden mutter unter den umständen noch zumutbar? gibts da gesetzestexte dazu? der arbeitgeber ist informiert, legt ihr nahe zu kündigen, da er ohnehin denkt sie wäre so oder so nach ende der elternzeit (schwanger oder nicht) nicht wieder gekommen. damit hat er übrigens recht, das sagt sie nur nicht laut. sie hat sich hier schon nach einem job umgesehen, wurde nun aber schneller als gedacht schwanger. mit der kündigung hat das allerlei folgen: - sperre ALG1 - krankenversicherung beim mann iR der familienversicherung fällt flach, er ist privat krankenversichet, müsste sie mitversichern mein vorschlag war, sie handelt mit ihrem arbeitgeber aus, dass sie entweder a) unbezahlten urlaub für die zeit, die sie arbeiten müsste nimmt und der arbeitgeber hat damit seine ruhe. das beschäftigungsverhältnis bleibt pro forma bestehen, sie kann erst mal in ruhe ihr kind bekommen und muß sich nicht mit arbeitsamt und krankenkasse rumschlagen oder b) sie mit ihrem arzt spricht und er ihr ein individuelles BV erteilt. was aber für den AG hieße, lohn muß gezahlt werden. für varianten a und b hab ich ihr empfohlen dem AG gleich insoweit zuzusagen, dass sie nach der elternzeit bei kind 2 nicht wieder kommt und der vertrag per kündigung durch SIE aufgelöst wird. seht ihr es auch so, dass diese beiden varianten für den arbeitgeber "günstiger" sind als ihr jetzt einen aufhebungsvertrag anzubieten, samt abfindung? wie gesagt, das größte problem für sie wäre wenn sie jetzt selbst kündigt, die tatsache dass sie sich dann ab der 30. ssw arbeitssuchend für maximal 15 wochenstunden zur verfügung halten muß (hat ihr der sachbearbeiter vom arbeitsamt so gesagt) und dass sie erst mal ne sperre hätte. dilemma mit der GKV wäre dann zwar erst mal vom tisch, weil sie bei ALG 1 ja weiterhin selbst mitglied ihrer KK bleibt. mir tut sie unendlich leid, die tatsache dass ihr mann die ganze woche weg ist macht die sache nicht einfacher, sie ist wirklich am ende ihrer kraft. bei pro familia, dem arbeitsamt und einem anwalt war sie schon aber keiner kann ihr den "goldenen" einzig richtigen weg weisen. und ja, das thema krankenversicherung ist etwas rotzig gedacht... sozusagen wird die lösung gesucht, der GKV noch als beitragsfreies mitglied für drei jahre "erhalten" zu bleiben. würde sie zB dem aufhebungsvertrag jetzt zustimmen hieße das, dass sie ab sofort mit in die PKV muß, was ein batzen geld zusätzlich jeden monat wäre. würde sie kündigen und in ALG 1 fallen, wäre sie noch ein jahr weiter in der GKV. sie könnten es sich zwar leisten, dass auch sie in die PKV geht, er verdient sehr gut, aber ist es nicht stinkend unfair dass wenn sie zwei monate früher schwanger geworden wäre, sie all diesen kram jetzt nicht bewältigen müsste? haben sie noch ideen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn der Ag weg zieht, bekommt sie keine Sperre. Sie kann sich nach der EZ 1 bis zum Mutterschutz 2 arbeitssuchend melden. Problem ist dann aber, dass sie nach dem Mutterschutz 2 nicht mehr arbeitssuchend ist und sic dann selber versichern muss. Liebe Grüsse, NB


desireekk

Beitrag melden

Hallo, nur eine Info: Keine PKV in D wird sie hochschwanger versichern. Und ein Zusatz: warum sollte sie eine Sperre bekommen? Der AG ziehtz 200 km weit weg, ich sehe da kein problem wenn sie kümdigt, denn so ein langer Weg kann ihr nicht (schwanger oder nicht) zugemutet werden... Viele Grüße Désirée


Mattibärchen

Beitrag melden

Ich sehe es genauso. Der Wegzug der Firma ist ein sehr guter Kündigungsgrund. Deswegen darf es keine Sperre geben. Und arbeitslosmelden kann sie sich ruhig (muss ja ihren guten Willen zeigen). Arbeitsangebote wird es wohl kaum geben. Welcher AG stellt eine Hochschwangere für 8 Wochen ein?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis als Helferin in einer Tiararztpraxis. Der Vertrag läuft zum 30.11.2014 aus. Mein Mutterschutz beginnt am 09.10.2014 und mein errechneter Geburtstermin ist der 21.11.2014. Da ich mit Zwillingen schwanger bin endet der Mutterschutz 3 Monate nach ET. Meine Chefin will mich ...

Hallo, ich arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit. Dies ist noch bis Ende 2019 vertraglich so geregelt. Die Elternzeit geht noch bis Juli 2020. Der neue Antrag auf Teilzeit wurde noch nicht verlängert. Nun bin ich vermutlich wieder schwanger und würde berufsbedingt direkt wieder ins Beschäftigungsverbot kommen. Wie würde das dann ab Janu ...

Sehr geehrte Frau Bader, hier meine Situation: Ich habe einen unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag. Nach der Geburt meines ersten Kindes im Januar 2018 habe ich 3 Jahre Elternzeit genommen. Seit das Kind 14 Monate alt ist, habe ich innerhalb dieser Elternzeit wieder in Teilzeit (22h/Woche) gearbeitet, also mit meinem Arbeitgeber eine Teilzeitv ...

Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen.  Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...

Guten Tag Frau Bader,  wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate?  Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...