Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu folgender Situation: eine Angestellte, mit unbefristetem Arbeitsvertrag, arbeitet während Ihrer Elternzeit in Teilzeit (z.B. 20h/Woche). Sie wird während dieser Elternzeit nun erneut schwanger und erhält ein Beschäftigungsverbot. Sie hätte, wenn ich vorherige Anfragen/Antworten richtig deute, nun Anspruch auf die Lohnfortzahlung des Entgeltes für die 20h/Woche. Wenn die Elternzeit für das 1. Kind während des Beschäftigungsverbotes mit dem 2. Kind nun endet und die Schwangere eigentlich wieder Vollzeit (40h/Woche) arbeiten würde, es aufgrund des Beschäftigungsverbotes aber nicht darf. Erhält sie dann als Lohnfortzahlung das Entgelt für die 40h/Woche oder bleibt es bei dem vorherigen Betrag der 20h/Woche, der zu Beginn des Beschäftigungsverbots galt? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus. MfG Camu
von Camu am 12.07.2012, 16:37