Lohnfortzahlung - Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung - Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu folgender Situation: eine Angestellte, mit unbefristetem Arbeitsvertrag, arbeitet während Ihrer Elternzeit in Teilzeit (z.B. 20h/Woche). Sie wird während dieser Elternzeit nun erneut schwanger und erhält ein Beschäftigungsverbot. Sie hätte, wenn ich vorherige Anfragen/Antworten richtig deute, nun Anspruch auf die Lohnfortzahlung des Entgeltes für die 20h/Woche. Wenn die Elternzeit für das 1. Kind während des Beschäftigungsverbotes mit dem 2. Kind nun endet und die Schwangere eigentlich wieder Vollzeit (40h/Woche) arbeiten würde, es aufgrund des Beschäftigungsverbotes aber nicht darf. Erhält sie dann als Lohnfortzahlung das Entgelt für die 40h/Woche oder bleibt es bei dem vorherigen Betrag der 20h/Woche, der zu Beginn des Beschäftigungsverbots galt? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus. MfG Camu

von Camu am 12.07.2012, 16:37



Antwort auf: Lohnfortzahlung - Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

Hallo, dann bekommt Sie ab dem AUfleben des alten Vertrages den vollen Lohn Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2012



Antwort auf: Lohnfortzahlung - Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

Es ist so zu zahlen, als wenn sie anwesend wäre. Bis Ende der 1. Elternzeit 20 Stunden, danach Vollzeit. So würde sie ja auch ohne erneute Schwangerschaft arbeiten.

von Sternenschnuppe am 12.07.2012, 17:55



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