Kündigungsschutz bei gesplitteter Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsschutz bei gesplitteter Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich würden uns gerne 14 Monate Elternzeit teilen - die ersten beiden Monate gemeinsam, dann ich weitere fünf Monate und anschließend möchte er die restlichen fünf Monate übernehmen. Zwischen seiner ersten und zweiten Elternzeit würden dann fünf Monate liegen. Kann er in dieser Zeit gekündigt werden? Oder besteht der Kündigungsschutz über die komplette Zeit bis zum Ende der Elternzeit? Und müsste er den zweiten Teil der Elternzeit direkt mit beantragen? Vielen Dank und viele Grüße!

von Elsaliela am 10.05.2017, 19:10



Antwort auf: Kündigungsschutz bei gesplitteter Elternzeit

Hallo, Nein, in der Zeit kann er gekündigt werden. Der Kündigungsschutz beginnt erst acht Wochen vor Beginn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2017



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