Hallo Frau Bader, ich bin bis Ende Juli in der Elternzeit, wollen aber Mitte Februar von Berlin nach Bayern ziehen. Somit müsste ich ja meinen Arbeitsvertrag kündigen.Meine frage ist, ob ich die Kündigung mit dem Datum zum 31.07.17 versehen kann, da sonst meine Sozialversicherung wegfallen würden und ich zb. meine Krankenversicherung selbst übernehmen müsste.Da ich ein sehr gutes Arbeitsverhältnis zu meinem Arbeitgeber habe, möchte ich ihm mein Vorhaben nicht vorenthalten und mich auch gern noch von meinen Kollegen verabschieden.LG Paula 77
von Paula77 am 20.01.2017, 12:31