Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im JAhr 2014 und 2016 Kinder bekommen und war jeweils mit ihnen 1,5 bzw. bei meiner kleinen Tochter 1 Jahr in Elternzeit. Während der Schwangerschaften war ich knapp vier Monate arbeiten. Nach der zweiten Elternzeit bin ich, kurz nachdem ich begonnnen habe zu arbeiten, arbeitslos geworden. Das Arbeitsamt lehnt meinen Antrag auf ALG 1 ab, weil ich die Anwartschaftszeit nicht erfüllt habe. Bei konkreter Nachfrage erklärte man mir, dass während des zweiten Mutterschutzes nicht durch die KK in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Das müsse die KK nicht, da das erste Kind noch unter drei Jahren sei. Dazu gäbe es ein Gesetz, daran haben sie sich gehalten. Das Arbeitsamt wiederum bezieht sich auf die Aussage, dass im Mutterschutz keine Versicherung bezahlt wurde und zählt aus diesem Grund die folgende Erziehungszeit nicht als Zeit zur Anwartschaft. Ich habe vorsorglich Widerspruch eingelegt. Doch wie kann ich das Dilemma lösen? Vielen Dank im Voraus
von Corinna2 am 22.09.2017, 13:37