Katt12
Hallo, Dank Corona bin ich Arbeitslos. Nun sollte ich im Dezember endlich einen neuen Job antreten (leider nur mündliche Zusage), bin jetzt aber schwanger und plötzlich möchten sie mich nicht mehr. Auch andere Bewerbungsversuche blieben wegen Schwangerschaft erfolglos. Nun plagen mich schwere Schwangerschaftsbeschwerden und mein Arzt hat mich erst einmal krankgeschrieben. Da ich "Vorbelastungen" habe, meinte er, dass ich vermutlich bis zur Geburt nicht arbeiten darf und er mich Krank schreibt. Wie verhält sich das mit ALG 1 und Krankengeld? Ist es richtig, dass es sich nahezu deckt? Bekomme ich dann Muschu Geld normal wie Krankengeld? Wie wird dann das Elterngeld berechnet? Auch wenn ich mich momentan nicht in der Lage fühle zu arbeiten, würde ich trotzdem lieber arbeiten, als von anderen Menschen abhängig zu sein, aber der Zwerg geht vor. Vielen Dank für eure Antworten! LG
Hallo, Sie bekommen 6 Wo. lang das ArbGeld 1 weiter und dann Krankengeld. Auch im Mutterschutz. Danach werden Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und bekommen EG - aus den letzten 12 Mo vor der Geburt. Monate mit ArbGeld I bzw Krankengeld daraus zählen als 0 €. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wann ist ET und damit Beginn Mutterschutz? Seit wann und Bis wann hast du Anspruch auf alg1? Sollte der Mutterschutz noch beim bezug von ALG beginnen, ist das in Hohe von Krankengeld und danach Elterngeld. Elterngeld setzt sich aus den 12 Monaten vor Geburt zusammen. Aber Monate mit alg1 zählen mit 0€ rein. Einzig die Monate mit schwangerschaftsbedingter Diagnose kannst du ausklammern lassen, sie werden durch frühere Monate ersetzt. War da Lohn gut, war da schon ALG schlecht weil 0€.
Katt12
Danke für die Antworten. ET ist am 11.6.. ALG 1 wird im März 21 auslaufen. D. H. Ich werde im Mai in den Muschu gehen, wenn alles gut geht. LG
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