Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krank nach MuSchu

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krank nach MuSchu

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Hallo, ich werde nach Ende meines Mutterschutzes wieder bei meiner Firma anfangen, bin aber aufgrund einer schweren OP nach meiner Entbindung vorerst krankgeschrieben. Welche Zahlung erhalte ich während der "Krankzeit" : Mein Gehalt gemäß Vertrag (800 €) oder wie beim MuSchu ein Querschnitt der in der letzten Zeit erarbeiteten Summen (ca 1500 €, habe das doppelte vor der Geburt gearbeitet). Mein Arbeitgeber sagt 800 €, ich verstehe das nicht so. Wo kann ich ggf Urteile dazu erlesen um sie meinem Chef zu zeigen ? Gleiches für Urlaubsgeld (50 % meines Gehalts), was muß ich da bekommen ? DANKE UND GRUSS


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder -einkommens. Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts jedoch nicht übersteigen. Einmalige Zahlungen der letzten abgerechneten 12 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden bei der Berechnung des Krankengeldes anteilig berücksichtigt. Mitglieder, die Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, bekommen als Krankengeld den Betrag des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe oder des Unterhaltsgeldes, den sie zuletzt bezogen haben. Sollten sich die Verhältnisse (z.B. bei Geburt) ändern und sich somit eine Erhöhung der vorgenannten Beträge um mehr als 10 % ergeben, kann diese auch zu einer Erhöhung des Krankengeldes führen. Gruß, NB


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