Mitglied inaktiv
Hallo, ich werde nach Ende meines Mutterschutzes wieder bei meiner Firma anfangen, bin aber aufgrund einer schweren OP nach meiner Entbindung vorerst krankgeschrieben. Welche Zahlung erhalte ich während der "Krankzeit" : Mein Gehalt gemäß Vertrag (800 €) oder wie beim MuSchu ein Querschnitt der in der letzten Zeit erarbeiteten Summen (ca 1500 €, habe das doppelte vor der Geburt gearbeitet). Mein Arbeitgeber sagt 800 €, ich verstehe das nicht so. Wo kann ich ggf Urteile dazu erlesen um sie meinem Chef zu zeigen ? Gleiches für Urlaubsgeld (50 % meines Gehalts), was muß ich da bekommen ? DANKE UND GRUSS
Hallo, Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder -einkommens. Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts jedoch nicht übersteigen. Einmalige Zahlungen der letzten abgerechneten 12 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden bei der Berechnung des Krankengeldes anteilig berücksichtigt. Mitglieder, die Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, bekommen als Krankengeld den Betrag des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe oder des Unterhaltsgeldes, den sie zuletzt bezogen haben. Sollten sich die Verhältnisse (z.B. bei Geburt) ändern und sich somit eine Erhöhung der vorgenannten Beträge um mehr als 10 % ergeben, kann diese auch zu einer Erhöhung des Krankengeldes führen. Gruß, NB
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Hallo, Dank Corona bin ich Arbeitslos. Nun sollte ich im Dezember endlich einen neuen Job antreten (leider nur mündliche Zusage), bin jetzt aber schwanger und plötzlich möchten sie mich nicht mehr. Auch andere Bewerbungsversuche blieben wegen Schwangerschaft erfolglos. Nun plagen mich schwere Schwangerschaftsbeschwerden und mein Arzt hat mich er ...
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Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer, der wegen "Kind krank" früher den Arbeitstag beenden muß? Laut Personalabteilung solle man 1.) Minusstunden nehmen... oder 2.) werde der ganze Tag als "Kind krank"-Tag gemeldet (bei Vorlegen des Attests), d.h. für den gesamten Tag würden nur 90% Gehalt gezahlt, entsprechend weniger Rentenbeitrag usw. Klar ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
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Hallo, ich bin Beamtin (Brandenburg) und lebe mit dem Vater unseres Kindes (4 Jahre) nicht zusammen. Er ist gesetzlich versichert und normaler Angestellter. Unser Kind ist über die Beihilfe und PKV versichert. Das Kind lebt bei mir und besucht den Vater jedes zweite Wochenende und nach Vereinbarung. Bisher hatte ich das alleinige Sorgerec ...
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