Paulinchen83
Hallo, wenn man während der 3jährigen EZ wieder schwanger ist, darf man diese schon vor Begin des neuen MuSchu vorzeitig beenden, damit man die Möglichkeit hat noch etwas Geld zu verdienen um später mehr Elterngeld zu erhalten?
Hallo, man kann entweder Tz in EZ arbeiten (da darf der AG bei mind 15 AN nur aus wichtigen gründen widersprechen) oder mit seiner Zustimmung die EZ vorzeitig beenden. Letzteres geht nach meiner Meinung nicht, wenn man direkt in ein Bv geht (außer bei Beamten). Liebe Grüße NB
mellomania
wenn der AG zustimmt ja. ABER wenn du ein bv hast vom arzt, dann NICHT. du musst so arbeiten, wie du von der kinderbetreuung her kannst. du kannst also nicht sagen du kommst vollzeit zurück, beendest und legst ein bv vor. das ist nicht rechtens. du kannst aber auch IN der laufenden elternzeit bis zu 30 h die woche arbeiten um das elterngeld zu erhöhen. wenn dein AG KEINE tz für dich in dieser zeit hat, kannst du mit seiner VORHERIGEN genehmigung diese 30 h woanders arbeiten.
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