Hallo,
kann ich eine nicht begonnene elternzeit zurücknehmen ?
ich war bis Dezember 23 in EZ, danach habe ich einen Monat Urlaub genommen (bis 02.02.24) und danach geht meine Elternzeit wieder los. Ab 01.04. würde ich in TZ in EZ wieder arbeiten.
Nun frage ich mich, ob ich die Elternzeit zurücknehmen kann, weil sie ja noch nicht begonnen hat? Der Vertrag über TZ in EZ greift ja auch erst zum 01.04.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
von
Lisa09011
am 31.01.2024, 14:14
Antwort auf:
Beenden der Elternzeit
Hallo,
nur mit Zustimmung des Ag und wenn dies nicht zu einem BV führt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2024
Antwort auf:
Beenden der Elternzeit
Nur wenn dein Arbeitgeber dem ausdrücklich zustimmt, ein Recht darauf hast du aber nicht.
Der Vollständigkeit halber weise ich noch darauf hin, dass das Beenden einer Elternzeit (auch mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers) per Gesetz nicht erlaubt ist, wenn du dann ein Beschäftigungsverbot bekommst oder vielleicht sogar schon besitzt, weil du nun wieder schwanger bist.
von
Dojii
am 31.01.2024, 14:22