Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beenden der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beenden der Elternzeit

Lisa09011

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Hallo, kann ich eine nicht begonnene elternzeit zurücknehmen ? ich war bis Dezember 23 in EZ, danach habe ich einen Monat Urlaub genommen (bis 02.02.24) und danach geht meine Elternzeit wieder los. Ab 01.04. würde ich in TZ in EZ wieder arbeiten. Nun frage ich mich, ob ich die Elternzeit zurücknehmen kann, weil sie ja noch nicht begonnen hat? Der Vertrag über TZ in EZ greift ja auch erst zum 01.04.  Danke im Voraus. Liebe Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nur mit Zustimmung des Ag und wenn dies nicht zu einem BV führt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nur wenn dein Arbeitgeber dem ausdrücklich zustimmt, ein Recht darauf hast du aber nicht.  Der Vollständigkeit halber weise ich noch darauf hin, dass das Beenden einer Elternzeit (auch mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers) per Gesetz nicht erlaubt ist, wenn du dann ein Beschäftigungsverbot bekommst oder vielleicht sogar schon besitzt, weil du nun wieder schwanger bist. 


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