Wunschbaby2022
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie formuliere ich vorab richtig, wenn ich von einer Frühgeburt ausgehe? Kann ich bereits jetzt schreiben und einreichen: Ich möchte/werde die aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz - VORRAUSSICHTLICH zum xx.xx.2024 - beenden? Wäre so eine Formulierung konkret genug, rechtsverbindlich aber auch flexibel genug um meine Interessen abzusichern? Können Sie ggf. eine bessere Formulierung empfehlen? Vielen Dank vorab
Hallo, Sie meinen den Fall, dass das Kind mehr als sechs Wochen zu früh geboren wird? Dann können Sie, egal wie sie es formuliert haben, sofort die Elternzeit beenden. Aber das Wort " voraussichtlich" stört auch nicht. Liebe Grüße NB
Dojii
Dein Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Dieses Datum nennst du deinem Arbeitgeber (gerne auch mit dem Wort "voraussichtlich). Kommt dein Kind bis zu 6 Wochen früher zur Welt ist das kein Problem, dein Mutterschutz beginnt trotzdem 6 Wochen vor dem errechneten (!) Geburtstermin. Nur dein Mutterschutz nach Geburt geht entsprechend länger. Kommt dein Kind mehr als 6 Wochen zu früh auf die Welt, beginnt dein Mutterschutz sofort mit dem Tag der Geburt und du hast am diesem Tag Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.
Neverland
Wieso voraussichtlich? Korrigiert wird am ET nur in den ersten 12 SSW. Danach ist der fix. Und damit auch der Beginn vom Mutterschutz Beginnt dieser trotzdem früher, weil Frühgeburt, ist das genauso ohne Belang wie wenn der ET sich verschiebt weil Kind später kommt. Einfach AG Bescheid geben und fertig. Noch besser, der AG will eine Schwangerschaftsbestätigung, dann diese beifügen. Da steht es dann vom Arzt bestätigt drauf.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz. Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot
- Nachfrage Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen
- Vorgeburtlicher Resturlaub in späterer Teilzeit
- Individuelles Beschäftigungsverbot - Jobwechsel
- Arbeitgeber schlägt Aufhebungsvertrag statt Elternzeit vor
- Kindergeldanspruch
- Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit