Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Wunschbaby2022

Beitrag melden

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie formuliere ich vorab richtig, wenn ich von einer Frühgeburt ausgehe?   Kann ich bereits jetzt schreiben und einreichen: Ich möchte/werde die aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz - VORRAUSSICHTLICH zum xx.xx.2024 - beenden? Wäre so eine Formulierung konkret genug, rechtsverbindlich aber auch flexibel genug um meine Interessen abzusichern? Können Sie ggf. eine bessere Formulierung empfehlen?   Vielen Dank vorab 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie meinen den Fall, dass das Kind mehr als sechs Wochen zu früh geboren wird? Dann können Sie, egal wie sie es formuliert haben, sofort die Elternzeit beenden. Aber das Wort " voraussichtlich" stört auch nicht. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Dein Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Dieses Datum nennst du deinem Arbeitgeber (gerne auch mit dem Wort "voraussichtlich).  Kommt dein Kind bis zu 6 Wochen früher zur Welt ist das kein Problem, dein Mutterschutz beginnt trotzdem 6 Wochen vor dem errechneten (!) Geburtstermin. Nur dein Mutterschutz nach Geburt geht entsprechend länger.  Kommt dein Kind mehr als 6 Wochen zu früh auf die Welt, beginnt dein Mutterschutz sofort mit dem Tag der Geburt und du hast am diesem Tag Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. 


Neverland

Beitrag melden

Wieso voraussichtlich? Korrigiert wird am ET nur in den ersten 12 SSW. Danach ist der fix. Und damit auch der Beginn vom Mutterschutz Beginnt dieser trotzdem früher, weil Frühgeburt, ist das genauso ohne Belang wie wenn der ET sich verschiebt weil Kind später kommt.  Einfach AG Bescheid geben und fertig. Noch besser, der AG will eine Schwangerschaftsbestätigung, dann diese beifügen. Da steht es dann vom Arzt bestätigt drauf.   


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne ...

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...

Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...