Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre letzte Antwort.
sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können.
Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird.
Meine Frage war jedoch: wie formuliere ich vorab richtig, wenn ich von einer Frühgeburt ausgehe?
Kann ich bereits jetzt schreiben und einreichen:
Ich möchte/werde die aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz - VORRAUSSICHTLICH zum xx.xx.2024 - beenden?
Wäre so eine Formulierung konkret genug, rechtsverbindlich aber auch flexibel genug um meine Interessen abzusichern?
Können Sie ggf. eine bessere Formulierung empfehlen?
Vielen Dank vorab
von
Wunschbaby2022
am 21.02.2024, 12:22
Antwort auf:
Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden
Hallo,
Sie meinen den Fall, dass das Kind mehr als sechs Wochen zu früh geboren wird? Dann können Sie, egal wie sie es formuliert haben, sofort die Elternzeit beenden. Aber das Wort " voraussichtlich" stört auch nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2024
Antwort auf:
Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden
Dein Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Dieses Datum nennst du deinem Arbeitgeber (gerne auch mit dem Wort "voraussichtlich).
Kommt dein Kind bis zu 6 Wochen früher zur Welt ist das kein Problem, dein Mutterschutz beginnt trotzdem 6 Wochen vor dem errechneten (!) Geburtstermin. Nur dein Mutterschutz nach Geburt geht entsprechend länger.
Kommt dein Kind mehr als 6 Wochen zu früh auf die Welt, beginnt dein Mutterschutz sofort mit dem Tag der Geburt und du hast am diesem Tag Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.
von
Dojii
am 21.02.2024, 13:43
Antwort auf:
Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden
Wieso voraussichtlich? Korrigiert wird am ET nur in den ersten 12 SSW. Danach ist der fix. Und damit auch der Beginn vom Mutterschutz
Beginnt dieser trotzdem früher, weil Frühgeburt, ist das genauso ohne Belang wie wenn der ET sich verschiebt weil Kind später kommt.
Einfach AG Bescheid geben und fertig. Noch besser, der AG will eine Schwangerschaftsbestätigung, dann diese beifügen. Da steht es dann vom Arzt bestätigt drauf.
von
Neverland
am 21.02.2024, 15:59