Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich durch Kündigung meine Elternzeit frühzeitig beenden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich durch Kündigung meine Elternzeit frühzeitig beenden?

Zerhafina

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem neuen Arbeitgeber anfangen und könnte mir dies auch vorstellen. Meine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende. Wäre es möglich, dass ich zum 30.06.2024 kündige und somit meine Elternzeit frühzeitig beende? Ich würde mir dann gerne meinen Resturlaub ausbezahlen lassen, um den Juli sozusagen ein Gehalt zu haben. Ist dies möglich? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Zerhafina 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist unproblematisch möglich. Achten Sie aber auf die Kranknekassenproblematik. Wenn Sie noch EG bekommen, sind Sie weiter beitragsfrei versichert ansosnten müssen Sie sich für den Monat kümmern. Liebe Grüße NB


Ani123

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Den Urlaub auszahlen muss ihr AG sowieso.   Mit Kündigung endet die EZ. Zeitgleich sind sie nicht mehr krankenversichert.  Wenn sie verheiratet sind können sie sich in der Krankenversicherung ihres Mannes mit versichern lassen. Wenn nicht müssten sie sich für Juli dann freiwillig gesetzlich versichern. Hinzu kommt, dass sie nicht in die Rentenversicherung einzahlen.  Wäre es nicht besser zum 31.07. zu kündigen? Ab dem 01.08. fangen sie ihre neue Stelle an. Sie hätten damit im Lebenslauf keine Lücke,  wären krankenversichert,  usw.. Der Resturlaub wird ihnen trotzdem ausgezahlt. Würden Sie nicht kündigen hätten sie im Juli auch kein Geld gehabt.  


Zerhafina

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Vielen Dank für die Antwort. Das ist aber auch alles kompliziert. An die Versicherung habe ich garnicht gedacht. Dann kommt das so auf keinen Fall in Frage.  Ich würde im Juli Elterngeld bekommen, wenn ich nicht kündige. Durch meine Kündigungsfrist (drei Monate zum Quartalsende) kann ich doch nicht zum 31.07. kündigen?! 


Ani123

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Ich habe "Quartalsende" überlesen.  Versuchen können sie es und wenn ihr AG dem zustimmt ist das möglich. Ansonsten ist es leider erst zum 30.09. wieder möglich, was auch bedeuten würde, dass sie arbeiten müssten.  Sie könnten versuchen die Zeit mit Resturlaub zu überbrücken.  Fraglich ist, ob ihr neuer AG 2 Monate (August und September) auf sie wartet und eine Einstellung zu Oktober ermöglicht.  Ich meine, wenn sie EG beziehen sind sie auch krankenversichert.  Erkundigen Sie sich deswegen mal bei der EG-Stelle.  Im Lebenslauf würde trotzallem eine Lücke bleiben.  Ich würde Plan A zum 31.07. kündigen. Im besten Fall bestätigt der AG die Kündigung. Für Plan B mich bei der EG-Stelle erkundigen wie es mit der Krankenversicherung ist wenn ich keinen AG habe und EG beziehe. Sollte eine Krankenversicherung damit vorliegen zum 30.06. kündigen. Plan C Den neuen AG fragen,  ob eine Einstellung auch erst zu Oktober möglich ist. Wenn ja zum 30.09. kündigen Die Zeit zwischen EZ Ende und Kündigung Resturlaub nehmen. Plan D Zum 30.06. kündigen. Einen Monat freiwillig gesetzlich krankenversichern und ab den 01.08.beim neuen AG anfangen.  


Ani123

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EG bekommen sie im Juli. Egal ob mit oder ohne AG. 


misses-cat

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Solange du Elterngeld bekommst bist du automatisch krankenversichert. Den Urlaub muss dein Arbeitgeber dir so oder so auszahlen


roza_soza

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Elternzeit und Elterngeld sind nicht zwangsläufig voneinander abhängig. Man kann auch ohne AG Eltengeld beziehen. Also man könnte zu Ende Juni kündigen und würde trotzdem im Juli Elterngeld erhalten. Ich weiß nur nicht, wie das dann mit der Auszahlung des Urlaubs ist. Oder wäre es ggf möglich mit Einwilligung des AG zu einem anderen Termin zu kündigen oder den Vertrag aufzulösen?


Zerhafina

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Hallo zusammen, vielen Dank für die vielen Antworten und Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst melde. Es war viel zu klären und dabei ergibt sich noch eine Frage.  Es ist jetzt so, dass ich den neuen Job ab dem 01.07.2024 bekommen würde. Dies würde ja super mit meiner Kündigungsfrist passen. Nun Frage ich mich nur, wenn ich zum 30.06.2024 kündige und mir meinen Urlaub und meine Überstunden ausbezahlen lassen würde, ob ich dann trotzdem bis zum 30.06.2024 Elterngeld erhalten würde? Mein Elterngeldzeitraum ist immer vom 17. eines Monats bis zum 16. des darauffolgenden Monats. Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine. Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure weitere Hilfe. Liebe Grüße Zerhafina 


Zerhafina

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Nachtrag. Mir geht es vorallem um den Versicherungsschutz. Ansonsten müsste ich ja was selber bezahlen? KV und noch etwas?


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