Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

MuSchu Monat zur Berechnung des EG

Frage: MuSchu Monat zur Berechnung des EG

MamavonMia123

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Hallo Frau Bader, wenn mein Muschu am letzten Tag eines Monats beginnt (zB 31. März), kann ich auf Antrag dann dennoch den Mrz zu den 12 Monaten zählen lassen, die zur Berechnung des EG herangezogen werden? Das Gehalt von Mrz wäre immer noch höher (trotz Wegfall des letzten Tages), als das Gehalt von vor 12 Monaten. Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht nur, wenn Sie nicht in einem BV sind und auf den einen Tag verzichten. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Dann mußt du auf den Tag Muschu verzichten, also den 31.03. noch arbeiten, bzw. Urlaub nehmen, dann geht es.


Mitglied inaktiv

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Das mit Verzicht geht aber nur, wenn du in keinem BV bist. Für diesen einen Tag arbeiten gehen oder Urlaub eintragen ist möglich. Du musst aber dem AG den Verzicht melden. Dann beginnt der Mutterschutz erst am 1.04


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