Hallo Frau Bader,
wenn mein Muschu am letzten Tag eines Monats beginnt (zB 31. März), kann ich auf Antrag dann dennoch den Mrz zu den 12 Monaten zählen lassen, die zur Berechnung des EG herangezogen werden?
Das Gehalt von Mrz wäre immer noch höher (trotz Wegfall des letzten Tages), als das Gehalt von vor 12 Monaten.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
MamavonMia123
am 11.02.2021, 07:34
Antwort auf:
MuSchu Monat zur Berechnung des EG
Hallo,
das geht nur, wenn Sie nicht in einem BV sind und auf den einen Tag verzichten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.02.2021
Antwort auf:
MuSchu Monat zur Berechnung des EG
Dann mußt du auf den Tag Muschu verzichten, also den 31.03. noch arbeiten, bzw. Urlaub nehmen, dann geht es.
von
KielSprotte
am 11.02.2021, 07:49
Antwort auf:
MuSchu Monat zur Berechnung des EG
Das mit Verzicht geht aber nur, wenn du in keinem BV bist.
Für diesen einen Tag arbeiten gehen oder Urlaub eintragen ist möglich. Du musst aber dem AG den Verzicht melden. Dann beginnt der Mutterschutz erst am 1.04
Mitglied inaktiv - 11.02.2021, 08:26