Hallo Frau Bader,
wenn ich meinen AG mitteilte, dass ich meine EZ auf einen Tag vor MuSchu unterbreche, sollte dies zwingend als persönlich unterschriebener Brief geschehen oder reicht auch eine Email mit der Bitte um Erhalt /Bestätigung?
Das Vertrauensverhältnis zur Kollegin aus HR ist gut. Ich käme mir daher komisch vor nach längeren Gesprächen extrem förmlich mit Einschreiben etc zu agieren. Eine persönliche Abgabe ist aktuell nicht möglich. Allerdings möchte ich natürlich dennoch das mein Vorgehen auch aus formaler Sicht nicht angreifbar ist.
Vielen Dank für ihre Einschätzung.
von
MamavonMia123
am 20.05.2021, 07:04
Antwort auf:
Mitteilung vorzeitige Beendigung der EZ wegen Beginn MuSchu
Hallo,
im Gesetz keine Form vorgeschrieben. Sie können es deshalb auch per E-Mail machen. Da können Sie es hinterher ja auch beweisen. Wenn der Arbeitgeber natürlich Ärger macht, könnte er einwenden, die E-Mail nicht erhalten zu haben. Auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall mit einem Einschreiben und Rückschein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2021
Antwort auf:
Mitteilung vorzeitige Beendigung der EZ wegen Beginn MuSchu
es bedarf keiner bestätigung, da dies nicht zustimmungspflichtig ist. ICH würde sowas IMMER schriftlich machen mit attest des arztes, auf dem bestenfalls der beginn des mutterschutzes draufsteht.
von
mellomania
am 20.05.2021, 08:41
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Mitteilung vorzeitige Beendigung der EZ wegen Beginn MuSchu
Hallo Mello,
eine Bestätigung oder Attest meines Arztes will mein AG grundsätzlich nicht. Eine Kopie der Seite des Mutterpasses auf dem der ET steht reicht ihm. Mir ist klar, dass darauf kein Anspruch besteht, aber ich war einverstanden mit den Vorgehen. Auch wenn dies natürlich anfällig für Täuschungen ist, da auf dieser Seite im Mutterpass nichts zu den Personalien der Mutter steht.. aber ich schätze dass muss der AG für sich selbst entscheiden. Ein gewisses gegenseitiges Vertrauen wird hier immer vorausgesetzt.
...nur ganz darauf verlassen, möchte ich mich halt auch nicht .
von
MamavonMia123
am 20.05.2021, 09:00
Antwort auf:
Mitteilung vorzeitige Beendigung der EZ wegen Beginn MuSchu
Er darf nicht in den Mutterschaftsheft schauen. Oder daraus Kopien anfordern. Das ist ein Bruch gegen Datenschutz. Dafür spart der AG sich aber die Unkosten für das Attest, welche er sonst ersetzen müsste.
Meines Wissens nach muss die vorzeitige Beendigung der EZ immer schriftlich erfolgen. Ob man dann den Brief persönlich abgibt oder per einschreiben, muss man selbst entscheiden.
von
Felica
am 20.05.2021, 17:06