Sehr geehrte Frau Bader, da der Vermieter mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen wollte, musst ich bis nach der Scheidung warten. Blöderweise hat meine Mitteilung einen Tippfehler. Mitteilung der Ehegatten über die Umgestaltung des Mietvertrags nach §1566a Abs. 3 BGB Sehr geehrte XXX betreffend den Vertrag vom XXX über das begründete Mietverhältnis über die Ehewohnung im Anwesen XXX wird folgendes mitgeteilt: Das Familiengericht hat unsere Ehe mit Beschluss vom XXX rechtskräftig geschieden. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Herr X aus dem Mietvertrag ausscheidet und Frau X durch die Wohnungsüberlassung Alleinnutzerin und auch im Mietvertrag ab sofort alleinige Mieterin wird. Es hätte der §1568 sein sollen. Der Vermieter besteht darauf, dass er das Schreiben nicht akzeptiert. Hat er echt recht und das Schreiben zählt nicht? Ich habe ihn auf den Tippfehler bereits hingewiesen. Danke, Jalu
von jalu am 12.02.2021, 22:00