Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mitteilung an den Vermieter nach der Scheidung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mitteilung an den Vermieter nach der Scheidung

jalu

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Sehr geehrte Frau Bader, da der Vermieter mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen wollte, musst ich bis nach der Scheidung warten. Blöderweise hat meine Mitteilung einen Tippfehler. Mitteilung der Ehegatten über die Umgestaltung des Mietvertrags nach §1566a Abs. 3 BGB Sehr geehrte XXX betreffend den Vertrag vom XXX über das begründete Mietverhältnis über die Ehewohnung im Anwesen XXX wird folgendes mitgeteilt: Das Familiengericht hat unsere Ehe mit Beschluss vom XXX rechtskräftig geschieden. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Herr X aus dem Mietvertrag ausscheidet und Frau X durch die Wohnungsüberlassung Alleinnutzerin und auch im Mietvertrag ab sofort alleinige Mieterin wird. Es hätte der §1568 sein sollen. Der Vermieter besteht darauf, dass er das Schreiben nicht akzeptiert. Hat er echt recht und das Schreiben zählt nicht? Ich habe ihn auf den Tippfehler bereits hingewiesen. Danke, Jalu


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen hier nicht den richten Paragraphen (§ 1568a BGB) nennen. Die Änderung des Miteverhältnisses ist hier auch gegen den Willen des Vermieters möglich. Liebe Grüße NB


Birte0504

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Dann schick ihm doch ein neues Schreiben zu - wo ist das Problem?


Berlin!

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Der Vermieter erzählt Unsinn. Die Rechtswirksamkeit der Erklärung hängt doch nicht von der Nennung des korrekten § ab sondern vom Inhalt. Netter Versuch vom Vermieter, aber die Erklärung ist so, wie sie abgegeben wurde, in Ordnung. Und netterweise hat Dir der Vermieter ja auch schon bestätigt, sie erhalten zu haben ;-)


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