Mitteilung an den Vermieter nach der Scheidung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mitteilung an den Vermieter nach der Scheidung

Sehr geehrte Frau Bader, da der Vermieter mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen wollte, musst ich bis nach der Scheidung warten. Blöderweise hat meine Mitteilung einen Tippfehler. Mitteilung der Ehegatten über die Umgestaltung des Mietvertrags nach §1566a Abs. 3 BGB Sehr geehrte XXX betreffend den Vertrag vom XXX über das begründete Mietverhältnis über die Ehewohnung im Anwesen XXX wird folgendes mitgeteilt: Das Familiengericht hat unsere Ehe mit Beschluss vom XXX rechtskräftig geschieden. Es besteht Einvernehmen darüber, dass Herr X aus dem Mietvertrag ausscheidet und Frau X durch die Wohnungsüberlassung Alleinnutzerin und auch im Mietvertrag ab sofort alleinige Mieterin wird. Es hätte der §1568 sein sollen. Der Vermieter besteht darauf, dass er das Schreiben nicht akzeptiert. Hat er echt recht und das Schreiben zählt nicht? Ich habe ihn auf den Tippfehler bereits hingewiesen. Danke, Jalu

von jalu am 12.02.2021, 22:00



Antwort auf: Mitteilung an den Vermieter nach der Scheidung

Hallo, Sie müssen hier nicht den richten Paragraphen (§ 1568a BGB) nennen. Die Änderung des Miteverhältnisses ist hier auch gegen den Willen des Vermieters möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2021



Antwort auf: Mitteilung an den Vermieter nach der Scheidung

Dann schick ihm doch ein neues Schreiben zu - wo ist das Problem?

von Birte0504 am 13.02.2021, 09:02



Antwort auf: Mitteilung an den Vermieter nach der Scheidung

Der Vermieter erzählt Unsinn. Die Rechtswirksamkeit der Erklärung hängt doch nicht von der Nennung des korrekten § ab sondern vom Inhalt. Netter Versuch vom Vermieter, aber die Erklärung ist so, wie sie abgegeben wurde, in Ordnung. Und netterweise hat Dir der Vermieter ja auch schon bestätigt, sie erhalten zu haben ;-)

von Berlin! am 13.02.2021, 13:23



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