vanessaundkrümel
Sehr geehrte Rechtsanwältin, mein Kind kommt voraussichtlich Anfang November zur Welt. Der biologische Kindesvater ist mein aktueller Partner. Aktuell befinde ich mich in Scheidung und diese ist im Juni, dann bin ich rechtskräftig im Juli geschieden. Brauche ich trotzdem wenn das Kind im November zur Welt kommt zur Vaterschaftsanerkennung die Zustimmung des ehemaligen Ehemannes ( weil ich zum Zeitpunkt der laufenden Scheidung schon schwanger wurde ) oder reicht es wenn mein aktueller Partner seine Vaterschaftserklärung abgibt, da es ja nach der Scheidung geboren wird. Danke im Voraus!
Hallo, da das Baby nach der Rechtskraft der Scheidung zur Welt kommt, haben Sie keine Probleme. Der leibliche Vater kann direkt danach beim JA die Vaterschaft anerkennen. Liebe Grüße NB
Ani123
Es reicht wenn ihr aktueller Partner die Vaterschaftserklärung abgibt.
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