Frage: Elternzeit Mitteilung Vater

Liebe Frau Bader, unser Kind wird voraussichtlich am 17.01.2023 geboren. Mein Mann möchte einen Monat Elternzeit direkt im Anschluss an die Geburt nehmen. Den 2. Elternzeitmonat möchte er entweder im Juni oder im Juli 2023 nehmen (da sind wir uns noch nicht einig). Ich hätte nun folgende Fragen: 1) Ist es richtig, dass er die EZ seinem AG am besten frühestens 8 Wochen und spätestens 7 Wochen vor ET mitteilen sollte? 2) Ist es ein Antrag oder eine Mitteilung? (Soweit ich weiß darf die Elternzeit ja nicht abgelehnt werden, wir hätten es somit als „Mitteilung“ bezeichnet, lesen aber überall etwas von „Antrag“, und ein Antrag kann im Gegenteil zu einer Mitteilung auch abgelehnt werden nach unserem Verständnis) 3) Es heißt man muss sich für die ersten 2 Jahre festlegen, müssen wir uns also vorher noch über den genauen Sommermonat einigen und diesen auch gleich zusammen mit dem Monat ab Geburt mitteilen? 4) Kann man EG nur in genauen Lebensmonaten beantragen (also z.B. bei Geburt am 18.01.23 dann vom 18.01.23 - 18.02.23 etc.), EZ hingegen auch in Kalendermonaten? Kann man EG nur beziehen, während man in EZ ist? Falls ja, beantragt man dann die EZ am besten ebenfalls in Lebensmonaten (also „ab Geburt, voraussichtlich…“ und „ ab Beginn bis Ende des 6. Lebensmonats, voraussichtlich….“, wenn man währenddessen EG beziehen möchte? 5) Ist es richtig, dass man mindestens 2 Monate EG beziehen muss? Vielen Dank!

von Anna198 am 31.10.2022, 20:24



Antwort auf: Elternzeit Mitteilung Vater

Hallo, 1. Antragsstellung spätestens 7 Wochen vor Beginn, § 16 BEEG. Kündigungsschutz frühstens 8 Wochen vorher, § 18 BEEG. 2. Im Gesetz steht "verlangen". Der AG hat kein Mitspracherecht. 3. Für 24 Monate ist es verbindlich, ja. 4. Man mus snicht in EZ sein, um EG zu bekommen, darf aber höchstens 32 STd arbeiten 5. Ja. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2022



Antwort auf: Elternzeit Mitteilung Vater

Der KV muss mind. 2 Monate EG beziehen, um Anspruch darauf zu haben. EG wird nach Lebensmonate berechnet. Das bedeutet, er kann z. B. ab Geburt und dann den 6. oder 7. Lebensmonat nehmen. Basis-EG kann längstens bis zum 14. Lebensmonat bezogen werden. Ausnahme sind 1) Er kann die EZ seinem AG früher mitteilen, hat aber erst ab 7 Wochen vorher Kündigungsschutz. 2) Es ist eine Mitteilung. Ablehnen kann der AG dies nicht. 3) Den Sommermonat sollte er mit der ersten Mitteilung zusammen stellen. Er kann es später machen, wobei die EG-Stelle hinterfragen kann, ob dieser überhaupt genommen wird, Nimmt er ihn nicht muss er das EG für den anderen Monat komplett zurück zahlen. Bei der EZ wird empfohlen sich für 2 Jahre festzulegen, weil so ohne Zustimmung des AG um das 3. Jahr verlängert werden kann. Wird sich für weniger als 2 Jahre festgelegt und eine Verlängerung gewünscht muss der AG dem zustimmen. Eine vorherige Beendigung der EZ ist in beiden Fällen nur mit Zustimmung des AG möglich, wobei während der EZ Tz in EZ bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden darf. 4) EG kann nur in Lebensmonate beantragt werden. EZ hingegen so wie man es selber möchte. Da wird Tag genau gerechnet. 5) Ja.

von Ani123 am 01.11.2022, 08:25



Antwort auf: Elternzeit Mitteilung Vater

Hallo Ani, Vielen lieben Dank, das hilft mir schon mal sehr weiter! Nochmal zum Verständnis - ohne EZ gibt es kein EG, oder? Also in unserem Fall, in dem der Vater genau 2 Monate EZ nehmen will und 2 Monate EG beantragen will, müssen die Daten komplett übereinstimmen? Hintergrund ist nur die Urlaubsbuchung für den Sommer, also der 2. EZ Monat. Wenn wir den Urlaub schon vor ET buchen würden, könnten wir uns bei Beantragung der EZ beim AG ja nicht an den Lebensmonaten orientieren, weil wir den ET noch nicht kennen. Was dann in Bezug auf das EG problematisch wird, weil das eben nur in Lebensmonaten geht und als Grundlage die EZ braucht? Und dann nochmal zum Festlegen auf 2 Jahre - bei mir als Mutter ist mir das komplett klar, ich nehme einfach 2 Jahre EZ und wenn ich dann noch ein 3. Jahr nehmen möchte mache ich das einfach und teile es nur mit, eine Zustimmung des AG brauche ich nicht. Aber wie ist das bei einem Vater der 2 einzelne Monate EZ nimmt? Muss er das in der EZ Mitteilung einfach z.B. so ausdrücken: „ Für die 2 Jahre ab Geburt lege ich mich bezüglich der EZ folgendermaßen fest, ich beanspruche den 1. und 6. Lebensmonat, …..etc.“ Und das gilt dann als Festlegung für 2 Jahre und er kann dann im 3. Jahr nochmal einen beliebigen Zeitraum EZ wählen ohne Zustimmung des AG? Danke nochmal!

von Anna198 am 01.11.2022, 11:41



Antwort auf: Elternzeit Mitteilung Vater

Elternzeit und Elterngeld muss von der Zeitspanne her nicht übereinstimmen. Aber wenn man keine EZ hat und gleichzeitig EG bekommt (Basiselterngeld) dann wird der Lohn beim EG halt angerechnet und man verliert u.U. so eigentlich Geld.

von Suomi am 01.11.2022, 12:04



Antwort auf: Elternzeit Mitteilung Vater

EZ und EG sind zwei verschiedene Sachen und können unabhängig voneinander genommen werden. Gehalt wird auf EG angerechnet. EZ kann er nehmen sobald das Baby da ist. Das ist im Sommer auf jeden Fall der Fall, so dass er z. B. vom 1.-31.7. EZ nehmen und EG-Bezug vom 15.7.-14.8.. Allerdings würde die Zeit vom 1.8.-14.8. das Gehalt mit einberechnet, so dass er z. B. auch vom 1.7.-14.8. EZ nehmen kann. Da stellt sich dann die Frage, wie er die Zeit vom 1.7.-14.7. finanzieren möchte, da er kein Gehalt und kein EG bezieht. Besteht die Möglichkeit, dass er regulär Urlaub nimmt? Oder ist da Urlaubssperre welche nur mit der EZ umgangen werden kann? EZ kann er nach dem 3. Geburtstag mit einer Frist von 13 Wochen zu jeder Zeit neu melden. Der AG kann das nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn er es so macht wie sie schreiben "Für die 2 Jahre ab Geburt lege ich mich bezüglich der EZ folgendermaßen fest, ich beanspruche den 1. und 6. Lebensmonat, …..etc.“ stellt sich die Frage, ob er nochmal während der zwei Jahre EZ nehmen kann. Das vermute ich nicht, da geschrieben steht, dass er sich für 2 Jahre festlegt. Da kann der AG davon ausgehen, dass in der Zeit keine weitere EZ folgen wird. Diesbezüglich am besten nochmal informieren wie das verfasst werden muss.

von Ani123 am 01.11.2022, 14:28



Antwort auf: Elternzeit Mitteilung Vater

Ez muss nocht genommen werden um Anspruch auf EG zu haben. Anspruch auf EG hat man wenn man unter 32 Std die Woche arbeitet. Man muss mindestens 2 Lebensmonate die Voraussetzungen erfüllen und bis zum 24ten Lebensmonat die beiden Monate nehmen. Einkommen führt, je na h Art und Höhe des EG, zu Kürzungen bei diesem. Bei der ersten Mitteilung an den AG muss man sich für 3 Jahre festlegen. Egal wie lange die EZ geht. Jegliche Änderung bei der EZ kann beim AG abgelehnt werden. Das 3te Jahr EZ kann davon unabhängig genommen werden. Das leichteste wäre, zur Geburt Urlaub nehmen. Dann wenn Daten bekannt sind und klar ist, welche Monate genommen werden, 7-8 Wochen vorher EZ einreichen. Für beide Monate. Oder EZ ab Geburt und den 2ten Monat auf gut Glück und hoffen das es mit dem Urlaub passt. Notfalls könnte man auch für dem Urlaub reguläre urlaubstage nutzen. Würde bei der Urlaubsplanung auch daran denken, daß zu den Ferienzeiten andere Preise gelten.

von Bone am 01.11.2022, 15:47



Antwort auf: Elternzeit Mitteilung Vater

Danke euch! Das waren jetzt einfach erst mal theoretische Überlegungen, weil ich gar nicht wusste ob EG ohne EZ möglich ist. Nun weiß ich, dass es zwar unter bestimmten Voraussetzungen geht (die sind allerdings aufgrund von VZ 40 h eh nicht gegeben), und es macht in unserem Fall definitiv keinen Sinn, da richten wir uns dann einfach nach den Lebensmonaten, lassen EZ und EG mit den gleichen Daten laufen und buchen den Urlaub erst nach der Geburt, das ist am einfachsten! Ihr habt mir sehr weitergeholfen, vielen Dank!

von Anna198 am 01.11.2022, 21:40



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