Mitteilung an AG über Umzug in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mitteilung an AG über Umzug in der Elternzeit

Hallo, aufgrund eines Jobwechsels meines Mannes ziehen wir in ein anderes Bundesland. Ich werde aufgrund der Entfernung nicht mehr zu meinem alten Arbeitgeber zurück kehren. Ich bin aktuell in Elternzeit, die bis einschließlich September 2019 beantragt ist (seit April 2015 bin ich in Mutterschutz und Elternzeit vom 1. Kind. In der Elternzeit vom 1. Kind wurde ich erneut schwanger). Laut Vertrag sind dem Arbeitgeber jegliche persönlichen Änderungen mitzuteilen. Das ist auch nicht das Problem. Ich frage mich jedoch, ob es etwas spezielles zu beachten gibt dabei. Und wie ist das mit der Elternzeit vom 1. Kind: die hatte ich aufgrund erneuter Schwangerschaft 'beendet", ohne arbeiten zu gehen damit ich die Vorteile des Mutterschutzes (Mutterschaftsleistungen) nutzen konnte. Ist diese Stundung abhängig vom AG oder besteht mein Anspruch, die nicht genutzte Elternzeit auch bei einem neuen Arbeitgeber zu erhalten? Vielen Dank für eine Antwort!

von NL1982 am 19.05.2018, 12:27



Antwort auf: Mitteilung an AG über Umzug in der Elternzeit

Hallo, Sie können in Elternzeit bleiben und dem Arbeitgeber mitteilen, wohin Sie gezogen sind. Ein Anspruch, die Elternzeit von Kind 1 hinten dran zu hängen, haben Sie nicht. Ich kann, außer eventuell bei der Krankenkassenfrage, auch kein Vorteil für Sie erkennen, wenn Sie wieder in Elternzeit sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2018



Antwort auf: Mitteilung an AG über Umzug in der Elternzeit

Du meldest dem AG das du aktuell wo anders wohnst. An deiner EZ ändert sich erst einmal gar nichts. Spätestens 3 Monate bevor diese endet kündigst du diese dann zum Ende der EZ. Oder vorher wenn du am neuen Wohnort was anderes findest. Wer weiß was sich bis 09.19 ergibt, evtl ist der neue Job nichts und ihr zieht doch wieder zurück. Je nachdem wann dein erstes Kind geboren worden ist und was du genau für beide gemeldet hast kann es sein das du da noch Restanspruch hast den du an die EZ vom 2ten Kind dran hängen kannst. Oder die du bei einem neuen AG nutzen könntest. Ohne genauere Daten aber nur begrenzt zu beantworten.

von Felica am 19.05.2018, 14:11



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

richtige Mitteilung an Arbeitgeber VOR Mutterschutz/Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich erwarte mein erstes Kind und stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und habe einen Vollzeitjob. In diesem Betrieb arbeite ich mehr als 10Jahre und in dem Konzern sind mehr als 6000 Mitarbeiter beschäftigt. Ich möchte nach der Entbindung und nach dem Mutterschutz 1 Jahr Elternzeit nehmen. Danach möchte ich diese be...


Mitteilung Elternzeit

Hallo, mein voraussichtlicher ET ist der 7.8.2010. Da es aber ein geplanter KS wird, wird sich der ET ca. um 10-14 Tage nach vorne verschieben. Die ersten beiden Monate möchte mein Mann gerne Elternzeit nehmen (die beiden Vätermonate). Welchen Termin teilen wir denn nun seinem AG mit? Und wann? Das Gespräch wegen dem KS soll erst in der 35.36. ...


Mitteilung der Inanspruchnahme der Elternzeit für AG

Sehr geehrte Frau Bader, ich soll meinem AG bis mitte April mitteilen, wie lange ich Elternzeit nehmen möchte. Bin berufsbedingt im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz beginnt am 22.05.2010.Ich würde gern die volle Elternzeit nehmen, sind das 3 Jahre? Ab wann beginnt Elternzeit, ab Tag der Geburt des Kindes? Für den Fall ich möchte meine Arbei...


Mitteilung der Elternzeit, jetzt schon im 4.Monat

Guten Tag, mein Arbeitgeber verlangt jetzt schon, dass ich ihn mitteile wie ich meine Elternzeit nehmen möchte, bin aber jetzt erst im 4.Monat. Ich bin mir noch garnicht sicher wie und wann. Und was ist wenn sich noch etwas verschiebt? Er möchte jetzt schon ein Ersatz für die Zeit einstellen! Muss ich mich so früh schon entscheiden? LG Sabrina


Elternzeit - Abgabefrist der Mitteilung nicht eingehalten

Sehr geehrte Frau Bader, heute schlage ich mir die Nacht um die Ohren, da wir seit gestern folgendes Problem haben: Ich bin schwanger und der VET ist der 23.03.2012, die Elternzeit soll folgendermaßen aufgeteilt werden: 1.+2. Lebensmonat mein Partner mit mir zusammen ab Geburt 11.+12. Lebensmonat Nun haben wir eine schriftliche Mitteilun...


Mitteilung über Elternzeit beim Arbeitgeber - Anspruch auf Teilzeit?

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir noch einmal weiterhelfen. Ich habe vor, nach der Geburt meines Kindes meinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen möchte, aber vorhabe, nach einem Jahr wieder in Teilzeit zurückzukehren. Fragen hierzu: 1. Habe ich einen Anspruch darauf, nach einem Jahr in Teilzeit zu...


Mitteilung über Elternzeit/Änderung Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Frau Bader, in 2,5 Wochen endet meine Elternzeit. Ich arbeite in einem Privatunternehmen (Autohaus). Im Januar 2015 bin ich auf Grund von Mobbing vorzeitig ins Beschäftigungsverbot gekommen. Aus dem Jahr 2015 habe ich noch 20 Tage Resturlaub. Ich möchte nun Anfang Juli 2016 wieder arbeiten gehen. Mit dem Arbeitnehmer ist eine Ha...


Frist zur Mitteilung der Elternzeit und Frage zum Bindungszeitraum

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter ist am 11.03.18 geboren. Mein Mann hat bisher keine Elternzeit in Anspruch genommen und möchte gerne ab dem 14.09.20 für 1 Jahr Elternzeit nehmen. Da die Elternzeit teilweise in das 4. Lebensjahr unserer Tochter fällt stellen sich uns folgende Fragen: 1. Müssen wir den Arbeitgeber 7 oder 13 Wochen vorhe...


Schwanger in Elternzeit- Mitteilung an den Arbeitgeber

Hallo, ich bin aktuell in Elternzeit (diese läuft im September 22 aus) und wieder schwanger. Wann muss ich meinen Arbeitgeber über die erneute Schwangerschaft informieren? Gibt es da irgendwelche gesetzlich geregelten Fristen? Reicht eine Email oder ein Anruf aus oder muss ich es schriftlich (per Brief) mitteilen? Ich hoffe mir kann jem...


Elternzeit Mitteilung Vater

Liebe Frau Bader, unser Kind wird voraussichtlich am 17.01.2023 geboren. Mein Mann möchte einen Monat Elternzeit direkt im Anschluss an die Geburt nehmen. Den 2. Elternzeitmonat möchte er entweder im Juni oder im Juli 2023 nehmen (da sind wir uns noch nicht einig). Ich hätte nun folgende Fragen: 1) Ist es richtig, dass er die EZ seinem AG ...