Hallo,
aufgrund eines Jobwechsels meines Mannes ziehen wir in ein anderes Bundesland. Ich werde aufgrund der Entfernung nicht mehr zu meinem alten Arbeitgeber zurück kehren.
Ich bin aktuell in Elternzeit, die bis einschließlich September 2019 beantragt ist (seit April 2015 bin ich in Mutterschutz und Elternzeit vom 1. Kind. In der Elternzeit vom 1. Kind wurde ich erneut schwanger).
Laut Vertrag sind dem Arbeitgeber jegliche persönlichen Änderungen mitzuteilen. Das ist auch nicht das Problem.
Ich frage mich jedoch, ob es etwas spezielles zu beachten gibt dabei.
Und wie ist das mit der Elternzeit vom 1. Kind: die hatte ich aufgrund erneuter Schwangerschaft 'beendet", ohne arbeiten zu gehen damit ich die Vorteile des Mutterschutzes (Mutterschaftsleistungen) nutzen konnte. Ist diese Stundung abhängig vom AG oder besteht mein Anspruch, die nicht genutzte Elternzeit auch bei einem neuen Arbeitgeber zu erhalten?
Vielen Dank für eine Antwort!
von
NL1982
am 19.05.2018, 12:27
Antwort auf:
Mitteilung an AG über Umzug in der Elternzeit
Hallo,
Sie können in Elternzeit bleiben und dem Arbeitgeber mitteilen, wohin Sie gezogen sind.
Ein Anspruch, die Elternzeit von Kind 1 hinten dran zu hängen, haben Sie nicht. Ich kann, außer eventuell bei der Krankenkassenfrage, auch kein Vorteil für Sie erkennen, wenn Sie wieder in Elternzeit sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.05.2018
Antwort auf:
Mitteilung an AG über Umzug in der Elternzeit
Du meldest dem AG das du aktuell wo anders wohnst. An deiner EZ ändert sich erst einmal gar nichts. Spätestens 3 Monate bevor diese endet kündigst du diese dann zum Ende der EZ. Oder vorher wenn du am neuen Wohnort was anderes findest. Wer weiß was sich bis 09.19 ergibt, evtl ist der neue Job nichts und ihr zieht doch wieder zurück.
Je nachdem wann dein erstes Kind geboren worden ist und was du genau für beide gemeldet hast kann es sein das du da noch Restanspruch hast den du an die EZ vom 2ten Kind dran hängen kannst. Oder die du bei einem neuen AG nutzen könntest. Ohne genauere Daten aber nur begrenzt zu beantworten.
von
Felica
am 19.05.2018, 14:11