Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

richtige Mitteilung an Arbeitgeber VOR Mutterschutz/Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: richtige Mitteilung an Arbeitgeber VOR Mutterschutz/Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader! Ich erwarte mein erstes Kind und stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und habe einen Vollzeitjob. In diesem Betrieb arbeite ich mehr als 10Jahre und in dem Konzern sind mehr als 6000 Mitarbeiter beschäftigt. Ich möchte nach der Entbindung und nach dem Mutterschutz 1 Jahr Elternzeit nehmen. Danach möchte ich diese beenden und als Halbtagskraft (fünf Stunden täglich) an meinen Arbeitsplatz zurückkehren. Wie beantrage ich alles richtig, damit mir nichts passieren kann? - steht mir innerhalb dieser Wunschzeit (2 Monate Mutterschutz + 1 Jahr Elternzeit) derselbe (!) Arbeitsplatz wieder zu oder ein "gleichwertiger"? - wie formuliere ich das Schreiben an den Arbeitgeber und hab ich Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung innerhalb einer bestimmter Frist? (Hinweis: Beendigung Elternzeit und Beantragung Teilzeitarbeit auch nach der gesetzlichen Elternzeit) achja laut Sozialplan stehen mir sogar 3,5Jahre Elternzeit zu, was ich aber auf gar keinen Fall in Anspruch nehmen möchte. Hoffe ich habe nichts vergessen und danke Ihnen sehr für Ihre Antwort!!! Viele Grüße Anett


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, besser ist es, volle EZ zu nehmen u im EZ TZ zu arbeiten, wegen dem Kü-Schutz.Schreiben Sie am besten ein geanues Datum in den Antrag für Ende EZ, Beginn TZ und Zeiten TZ. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Entschuldigung...da steht aber noch für mich eine sehr wichtige Frage offen. Habe ich Anrecht auf denselben Arbeitsplatz, wenn ich innerhalb eines jahres nach der Geburt wiederkomme? Oder hat mein Arbeitgeber das Recht, mir dann schon "nur" einen gleichwertigen anzubieten? Vielen Dank für die Info!


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Entschuldigung...da steht aber noch für mich eine sehr wichtige Frage offen. Habe ich Anrecht auf denselben Arbeitsplatz, wenn ich innerhalb eines jahres nach der Geburt wiederkomme? Oder hat mein Arbeitgeber das Recht, mir dann schon "nur" einen gleichwertigen anzubieten? Vielen Dank für die Info!


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