Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein ALG I aufgrund von Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein ALG I aufgrund von Elternzeit?

excellence2

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Liebe Frau Bader, momentan befinde ich mich in einer verzwickten Situation. Kurz zur Vorgeschichte: Am 30.06.21 habe ich meine Eigenkündigung bei meinem Arbeitgeber eingereicht, da ich für August nicht freinehmen bzw. die Stunden reduzieren konnte, um mit meinem Kind die Eingewöhnung im Kindergarten zu machen. Seit 2013 bin ich in dem Unternehmen angestellt und war von Ende April 18 - Ende April 21 in 3 jähriger Elternzeit. Anschließend habe ich bis jetzt (31.07.) wie zuvor auch, sozialversicherungspflichtig dort gearbeitet. Eine Woche nachdem ich die Kündigung abgegeben habe, stellte ich zudem fest, dass ich schwanger bin. Ist jetzt natürlich ziemlich ärgerlich wegen der Kündigung, aber nun gut. Ab dem 01.08.21 bin ich also arbeitslos (habe ich beim Arbeitsamt natürlich schon gemeldet). Verstehe ich es richtig, dass mir aufgrund der Elternzeit nun kein Arbeitslosengeld I zusteht, da ich die letzten 2 Jahre keine 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe? Mutterschutzlohn bekomme ich somit auch nicht, richtig? Wie läuft das ab August mit der Krankenversicherung, wenn ich kein ALG I bekomme? Kann ich dann gemeinsam mit meinem Sohn bei meinem Mann in eine Familienversicherung? Wir sind beide in der gesetzlichen Krankenkasse. Herzlichen Dank und beste Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ArbGeld1 bekommen Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist gerade in der EZ nicht der Fall. Es sei denn, Sie stehen teilweise dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Dann können Sie es anteilig bekommen, verbrauchen aber Ihre Monate. Besser ist es, das ArbGeld 1 im Anschluss zu nehmen. Sie sind beitragsfrei KK versichert während des Bezuges von EG und auch während der Arbeitslosigkeit. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Familienversicherung dürfte kein Problem sein. ALG1 wird dir aus verschiedenen Gründen verwehrt werden: Eigenkündigung = Sperre, Eingewöhnung mit deinem Sohn - somit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, denn mit ALG-Bezug musst du jederzeit in der Lage sein Arbeit aufzunehmen - aber das willst und kannst du ja nicht (sonst hättest du ja nicht kündigen müssen). Somit nicht vermittelbar.


excellence2

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Naja, die Sperrfrist wäre ja kein Problem, da in der Zeit trotzdem die Krankenversicherung übernommen werden würde und die Eingewöhnung innerhalb der 3 Monate erledigt sein sollte.


MamaausM

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Ich würde so schnell wie möglich wieder in Arbeit sein. Das neue Elterngeld bemisst sich auf die 12 Monate vor Geburt. Monate mit ALG zählen mit 0€ rein. Und das gibt dann nur den Mindestsatz.


Felica

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Es wird aber keine Sperrfrist ausgesprochen, sondern dem Antrag auf ALG1 wird mangels Anspruch nicht entsprochen. Du hast keine Kinderbetreuung, also bist du nicht arbeitsfähig. Also wirst du dich über deinen Mann versichern müssen. Ohne AG hast du ausserdem beim zweiten Kind keinen Ansoruch auf EZ. Wenn auch auf EG. Was aber, sofern du bis dahin nicht wieder arbeitest, wohl mindestsatz werden wird. Den jeder Monat ohbe Einkommen, auch ALG1 ist kein Einkommen, wird mit 0 € bewertet. Also auch von mir der Rat, möglichst schnell neuen Job suchen. Ich hätte meinen Mann EZ nehmen lassen statt zu kündigen. Den der dürfte seine 3 Jahre ja noch nicht komplett durch haben. Wäre der bessere Weg gewesen.


excellence2

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Meine Mann hätte keine Elternzeit bekommen derzeit, das wäre also keine Option gewesen. Dass es nur den Mindestsatz Elterngeld geben wird, ist mir klar und dass es keine Elternzeit ohne AG gibt, weiß ich auch. Das ist doch auch überhaupt nicht die Frage gewesen... Und natürlich ist mein Sohn betreut. Sowohl durch den Kindergarten als auch durch meine Eltern. Nur die Eingewöhnung kann ich ihnen nicht überlassen.


KielSprotte

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EZ ist nicht genehmigungspflichtig! Dein Mann hätte seinem AG mitteilen können "EZ von - bis" und gut.


Felica

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Wenn dein Kind noch in der Eingewöhnung ist, ist es nicht vollständig betreut. Ausser ihr habt eine private Lösung. Aber dann hättest du ja nicht kündigen müssen. Falls du gekündigt hast, weil du meinst niemand anders als du könnte die Eingewöhnung übernehmen, wäre das halt nicht sehr schlau. Wie soll das den funktionieren wenn es anfangs nur 30-60 min überhaupt zur Einrichtung darf? Wir willst du da in dem üblichen Kennzeichen jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was wenn man dich in eine Massnahme steckt um dich zu testen? Widerspricht sich also komplett. Als nornaler Angestellter, und das muss dein Mann ja sein wenn du über ihn versichert sein willst, hat dein Mann einen gesetzlichen Anspruch auf EZ. Ob es dem AG passt oder nicht, der darf da nämlich gar nichts gegen machen. Er scheint ja auch kein leitender Angestellter zu sein in der absoluten schlüsselposition, denn dann dürfte er vom Einkommen her auch privat versichert sein.


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