Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein ALG I aufgrund von Elternzeit?

Frage: Kein ALG I aufgrund von Elternzeit?

excellence2

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, momentan befinde ich mich in einer verzwickten Situation. Kurz zur Vorgeschichte: Am 30.06.21 habe ich meine Eigenkündigung bei meinem Arbeitgeber eingereicht, da ich für August nicht freinehmen bzw. die Stunden reduzieren konnte, um mit meinem Kind die Eingewöhnung im Kindergarten zu machen. Seit 2013 bin ich in dem Unternehmen angestellt und war von Ende April 18 - Ende April 21 in 3 jähriger Elternzeit. Anschließend habe ich bis jetzt (31.07.) wie zuvor auch, sozialversicherungspflichtig dort gearbeitet. Eine Woche nachdem ich die Kündigung abgegeben habe, stellte ich zudem fest, dass ich schwanger bin. Ist jetzt natürlich ziemlich ärgerlich wegen der Kündigung, aber nun gut. Ab dem 01.08.21 bin ich also arbeitslos (habe ich beim Arbeitsamt natürlich schon gemeldet). Verstehe ich es richtig, dass mir aufgrund der Elternzeit nun kein Arbeitslosengeld I zusteht, da ich die letzten 2 Jahre keine 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe? Mutterschutzlohn bekomme ich somit auch nicht, richtig? Wie läuft das ab August mit der Krankenversicherung, wenn ich kein ALG I bekomme? Kann ich dann gemeinsam mit meinem Sohn bei meinem Mann in eine Familienversicherung? Wir sind beide in der gesetzlichen Krankenkasse. Herzlichen Dank und beste Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ArbGeld1 bekommen Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist gerade in der EZ nicht der Fall. Es sei denn, Sie stehen teilweise dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Dann können Sie es anteilig bekommen, verbrauchen aber Ihre Monate. Besser ist es, das ArbGeld 1 im Anschluss zu nehmen. Sie sind beitragsfrei KK versichert während des Bezuges von EG und auch während der Arbeitslosigkeit. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Familienversicherung dürfte kein Problem sein. ALG1 wird dir aus verschiedenen Gründen verwehrt werden: Eigenkündigung = Sperre, Eingewöhnung mit deinem Sohn - somit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, denn mit ALG-Bezug musst du jederzeit in der Lage sein Arbeit aufzunehmen - aber das willst und kannst du ja nicht (sonst hättest du ja nicht kündigen müssen). Somit nicht vermittelbar.


excellence2

Beitrag melden

Naja, die Sperrfrist wäre ja kein Problem, da in der Zeit trotzdem die Krankenversicherung übernommen werden würde und die Eingewöhnung innerhalb der 3 Monate erledigt sein sollte.


MamaausM

Beitrag melden

Ich würde so schnell wie möglich wieder in Arbeit sein. Das neue Elterngeld bemisst sich auf die 12 Monate vor Geburt. Monate mit ALG zählen mit 0€ rein. Und das gibt dann nur den Mindestsatz.


Felica

Beitrag melden

Es wird aber keine Sperrfrist ausgesprochen, sondern dem Antrag auf ALG1 wird mangels Anspruch nicht entsprochen. Du hast keine Kinderbetreuung, also bist du nicht arbeitsfähig. Also wirst du dich über deinen Mann versichern müssen. Ohne AG hast du ausserdem beim zweiten Kind keinen Ansoruch auf EZ. Wenn auch auf EG. Was aber, sofern du bis dahin nicht wieder arbeitest, wohl mindestsatz werden wird. Den jeder Monat ohbe Einkommen, auch ALG1 ist kein Einkommen, wird mit 0 € bewertet. Also auch von mir der Rat, möglichst schnell neuen Job suchen. Ich hätte meinen Mann EZ nehmen lassen statt zu kündigen. Den der dürfte seine 3 Jahre ja noch nicht komplett durch haben. Wäre der bessere Weg gewesen.


excellence2

Beitrag melden

Meine Mann hätte keine Elternzeit bekommen derzeit, das wäre also keine Option gewesen. Dass es nur den Mindestsatz Elterngeld geben wird, ist mir klar und dass es keine Elternzeit ohne AG gibt, weiß ich auch. Das ist doch auch überhaupt nicht die Frage gewesen... Und natürlich ist mein Sohn betreut. Sowohl durch den Kindergarten als auch durch meine Eltern. Nur die Eingewöhnung kann ich ihnen nicht überlassen.


KielSprotte

Beitrag melden

EZ ist nicht genehmigungspflichtig! Dein Mann hätte seinem AG mitteilen können "EZ von - bis" und gut.


Felica

Beitrag melden

Wenn dein Kind noch in der Eingewöhnung ist, ist es nicht vollständig betreut. Ausser ihr habt eine private Lösung. Aber dann hättest du ja nicht kündigen müssen. Falls du gekündigt hast, weil du meinst niemand anders als du könnte die Eingewöhnung übernehmen, wäre das halt nicht sehr schlau. Wie soll das den funktionieren wenn es anfangs nur 30-60 min überhaupt zur Einrichtung darf? Wir willst du da in dem üblichen Kennzeichen jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was wenn man dich in eine Massnahme steckt um dich zu testen? Widerspricht sich also komplett. Als nornaler Angestellter, und das muss dein Mann ja sein wenn du über ihn versichert sein willst, hat dein Mann einen gesetzlichen Anspruch auf EZ. Ob es dem AG passt oder nicht, der darf da nämlich gar nichts gegen machen. Er scheint ja auch kein leitender Angestellter zu sein in der absoluten schlüsselposition, denn dann dürfte er vom Einkommen her auch privat versichert sein.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

sorry, muss nochmal verlinken, die Themen rutschen schneller durch als ich hier gucken kann... http://www.rund-ums-baby.de/recht/ALG-nach-Elternzeit_76916.htm danke FH

Sehr geehrte Frau Bader, ich fange nach 3 Jahren und knapp 3 Monaten Elternzeit einen neuen Job an, die alte unbefristete Stelle wird per Aufhebungsvertrag beendet .Ich habe vor der Geburt unserer Zwillinge über 2 Jahre Vollzeit gearbeitet. Wenn mir nun in dem neuen Job während der Probezeit oder auch in den ersten 12 Monaten gekündigt wird,habe ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich erwarten Ende Oktober ein Kind. Im ersten Monat möchten wir gemeinsam Elternzeit nehmen (bzw. ich bin dann ohnehin im Mutterschutz). Dafür hat er bereits den Antrag gestellt.  Ab August nächsten Jahres, also dem 9. Lebensmonat des Kindes, bis zum 14. Lebensmonat möchte dann mein Partner in Eltern ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo,  ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir.    Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...

Hallo,  ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir.    Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...