Hallo, mein Kind ist knapp 1 Jahr und ich habe nach dem Mutterschutz zwei Monate Elternzeit genommen. Seither arbeite ich wieder Vollzeit. Könnte ich jetzt erneut Elternzeit bis zum 3. Geburtstag meines Kindes nehmen, um für diese Zeit meine Stunden auf 30 pro Woche reduzieren zu können (und anschließend wieder Vollzeit zurückkehren kann)? Welche Fristen etc. müsste ich einhalten? Was mache ich, wenn der Arbeitgeber ablehnt?
Danke
von
maquettia
am 08.08.2012, 03:56
Antwort auf:
Kann man nochmal Elternzeit beantragen
Hallo,
Frist 7 Wochen (was streitig ist, ob es eingehalten werden muss, besser ist es).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.08.2012
Antwort auf:
Kann man nochmal Elternzeit beantragen
Der AG kann ablehnen, da Du unter 2 Jahre genommen hast.
Versuch es , manche sind kulant und machen es doch.
Hast Du Dir den Rest denn schriftlich sichern lassen ?
von
Sternenschnuppe
am 08.08.2012, 09:18
Antwort auf:
Kann man nochmal Elternzeit beantragen
nein, leider habe ich mir den Rest nicht schriftlich sichern lassen
von
maquettia
am 09.08.2012, 13:50
Antwort auf:
Kann man nochmal Elternzeit beantragen
Warum bzw. für wen wäre es besser die 7wöchige Frist einzuhalten? Ich würde natürlich gerne sofort meine Stunden reduzieren.
von
maquettia
am 09.08.2012, 13:51