Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kann ich mit 27,5h Vertrag auch in der Elternzeit auf diese Stunden bestehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: kann ich mit 27,5h Vertrag auch in der Elternzeit auf diese Stunden bestehen?

Odin35

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich arbeite in dieser Firma bereits seit 1997. Bin gerade für 2 Jahre in Elternzeit bis zum 31.1.2018 und möchte ab 1.9.17 wieder in meinen bestehenden 27,5h Vertrag zurück. Nun habe ich bereits vor 9 Wochen telefonisch mitgeteilt ab 1.9.17 wieder arbeiten zu wollen, wie bisher 5 Tage die Woche mit je 5,5h, wie bereits vertraglich vor meiner SS. Es hieß ich bräuchte dafür keinen Antrag stellen sondern würde auf kleinem Dienstweg geregelt..Spätestens in 3 Wochen kämen sie wegen eines Gesprächtermins auf mich zu. 4 Anrufe meinerseits und eine Mail an Personalabteilung und meine Chefin später...Nichts passierte,Erst nach eine Frist, die ich per Mail meinem Arbeitgeber setze, kam letzte Woche endlich eine Mail, daß intern noch geprüft wird, sie, meine Chefin, die kommenden 2 Wochen in Urlaub sei und ich mich noch gedulden sollte, aber voraussichtlich angedacht sei mich ab 1.9.17 für halbe Stelle (19h) zu beschäftigen. Nun mein Problem, Der Verdienst für 19h Stunden und zu zahlenden Krippenplatz reicht nicht aus. Ich muß definitiv wieder die 27,5h arbeiten. Bin ich im Recht darauf zu bestehen während der Elternzeit? Oder muß der Arbeitgeber mir erst wieder nach Beendigung meiner Elternzeit ab 1.2.18 mir diese Stunden geben? Wir sind ein Weltkonzern und im meinem Standort sind 290 MA beschäftigt. Nun soll ich vorab doch einen Antrag stellen für die 19h, aber das will ich ja gar nicht, Wie gehe ich vor, was sind meine Rechte und wie setze ich sie durch? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Simone Gutperle


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie vor der Elternzeit bereits in Teilzeit gearbeitet haben, haben Sie auch in der Elternzeit einen Anspruch darauf, in dem gleichen Rahmen weiterzuarbeiten. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, mein Entbindungstermin ist der 19.10.2022. Mein befristeter Vertrag (2 Jahre) endet zum 31.03.2023. Beide Seiten wünschen keine Verlängerung. Nach meinem Mutterschutz möchte ich Elternzeit nehmen - voraussichtlich 2 Jahre, wobei ich im 2. Jahr in Teilzeit anfangen möchte, wieder zu arbeiten (einen neuen Arbeitgeber habe ich noch n ...

Guten Tag Frau Bader, mein Entbindungstermin ist der 19.10.2022. Mein befristeter Vertrag (2 Jahre) endet zum 31.03.2023. Beide Seiten wünschen keine Verlängerung. Nach meinem Mutterschutz möchte ich Elternzeit nehmen - voraussichtlich 2 Jahre, wobei ich im 2. Jahr in Teilzeit anfangen möchte, wieder zu arbeiten (einen neuen Arbeitgeber habe ...

Hallo, Ich bin Psychotherapeutin in Ausbildung und habe im Rahmen der Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag („Praktikumsvertrag“) in einer Psychiatrie für 1 Jahr vom 1.1.-31.12.2023 . Ich bekomme aber im Dezember ein Kind und würde zu Beginn des Vertrags direkt in Elternzeit gehen. Mein Plan wäre, die Elternzeit länger als ein Jahr zu nehme ...

Guten Tag :) Mein befristeter Vertrag läuft dieses Jahr im Juli aus und ich habe bis Oktober 2023 Elternzeit beantragt. Nun ist meine Frage: Wird das Elterngeld weitergezahlt bis Oktober oder werden die Zahlungen mit Auslaufen des Vertrages eingestellt? Wie wären die nächsten Schritte? Mit freundlichen Grüßen

Hallo, ich hab von meinem AG für die Zeit, die ich in Elternzeit dort in Teilzeit arbeite, einen separaten Vertrag bekommen, indem steht, wie viel ich da verdiene für wie viele Stunden. Ich arbeite von Lebensmonat 8 bis 14. nun steht da zum Thema Pause das Übliche, per Mail habe ich jedoch eine Info, wie wir das Thema Stillen regeln. Davon steht ...

Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in der 19. SSW. Der errechnete ET ist der 19.02.2024. Mein aktueller Vertrag ist zeitlich befristet bis zum 31.05.2025. Ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen, frage mich jedoch ob ich diese auch für 2 Jahre beantragen kann, wenn mein Vertrag nach Geburt nur noch 15 Monate läuft? Vielen herzlichen Dank im ...

Hallo Frau Bader, ich habe Teilzeit in Elternzeit beantragt. Jetzt habe ich statt einer Zusatzvereinbarung für Teilzeit in Elternzeit einen neuen Vertrag auf die reduzierten Stunden zur Unterschrift erhalten, der allerdings nicht befristet ist. Zudem wird hier geschrieben, dass mein alter Vertrag (vor der Elternzeit) damit aufgehoben und ersetzt ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind (nun 10m alt). Heute habe ich bemerkt, dass mir beim Beantragen des EGs und der Elternzeit ein Fehler unterlaufen ist. Ich habe angegeben, dass mein AV unbefristet sei (so wie bei der ersten ss, damals anderer AG), nun ist dem aber gar nicht so und mein Vertrag ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...

Hallo,  bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt ei ...