Hallo! Ich habe eine Frage zum Unterhalt: Eine alleinerziehende Frau hat ein 7-jähriges Kind. Dieses bezieht Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, weil der Vater unregelmäßig zahlt. Zusätzlich besteht eine Beistandsschaft beim Jugendamt. Der Vater des Kindes hat beim Jugendamt eine Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung unterschrieben. Er ist verpflichtet, zusätzlich zum Unterhaltsvorschuss von 180 Euro monatlich 92 Euro Unterhalt zu zahlen. Weil der Unterhalt aber nicht regelmäßig kommt, bezieht die Frau auf Enpfehlung des Jugendamtes Unterhaltsvorschuss. Ihr wurde gesagt, nur in den Monaten, in denen der Vater zahlt, bekommt sie den die 180 Euro übersteigenden Betrag zusätzlich überwiesen. Dies war im Laufe der Jahre in unregelmäßigen Abständen in etwa 3 -4 Monaten im Jahr der Fall, sie bekam 92 Euro zusätzlich zum Unterhaltsvorschuss. Nun fordert die Unterhaltsvorschusskasse die 92 Euro von den Monaten Oktober, November und Dezember 2011 und Februar und März 2012 (im Januar 2012 wurden die 92 Euro nicht ausgezahlt) ohne Begründung zurück, insgesamt also 460 Euro. Die Frau hat beim Jugendamt angerufen und dort wurde ihr mitgeteilt, dass der Vater im September oder Oktober 2011 eine Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung beantragt hat, über die aber erst nach Ablauf des Jahres 2012 eintschieden wird und wohl auch die 180 Euro Unterhaltsvorschuss nicht gezahlt hat. Die Unterhaltsvorschusskasse will also von der Frau im Ausgleich für die monatlich gezahlten 180 Euro die 92 Euro zurück. Die Frau wusste davon nichts, wurde auch gebeten, sich erst wieder im Sommer 2012 beim Jugendamt zu melden und hat die 92 Euro für ihr Kind längst ausgegeben. Darf die Unterhaltsvorschusskasse das Geld von ihr zurückfordern? Und wenn ja, auf einen Schlag? Wennin Raten, wie niedrig können diese sein? Die Frau verdient nicht so viel, bezieht aber keine Sozialleistungen. Dass vom Vater noch Unterhalt kommt, ist eher unwahrscheinlich. Zusätzlich ist in diesem Monat der Unterhaltsvorschuss ausgelaufen, d.h. eine Verrechnung mit zukünftigen Zahlungen ist nicht möglich. Vielen Dank für Ihre Arbeit!
von Sabri am 14.04.2012, 14:31