Hallo, ich hätte eine Frage zum Elterngeld/ bzw. Mutterschaftsgeld: Mein Sohn wurde am 8.8.2010 geboren- ich habe im Anschluß daran drei Jahre Elternzeit genommen (die ersten beiden Jahre habe ich nicht gearbeitet- im letzten Jahr habe ich dann 150 Eur monatl. verdient)- nun bin ich erneut schwanger (bin also noch immer in Elternzeit in ungekündigter Anstellung)- vorraussichtl. Geburtstermin ist der 3.9.2013; Habe nun schon einiges nachgelesen: Ich würde wohl 300 Eur Elterngeld bekommen (Geschwisterbonus entfällt/ Monate ohne Elterngeld und ohne Beschäftigung werde mit 0 Eur gerechnet)- die 150 Eur bleiben unberücksichtigt, oder wären es 300 Eur+ (67% von 150 Eur)???? Sehr unsicher bin ich mir auch bzgl. des Mutterschaftsgeldes: Beginn des Anspruchs darauf wäre ja 6 Wochen vor Geburtstermin- was aber noch knapp in meine Elternzeit fürs 1. Kind fallen würde; Gemäß der aktuellen Rechtslage würde dann wohl der AG Anteil entfallen, oder? Wie könnte ich vorgehen, um das zu umgehen? Die Elternzeit 6 Wochen vorher beenden- falls sich der Arbeitgeber darauf einlässt? Ist so etwas überhaupt möglich bzw. wahrscheinlich- wäre ja ausschließlich zu meinem Vorteil? Wäre es statt dessen möglich erst ab Ende der Elternzeit also ab dem 8.8.13 Mutterschaftsgeld zu beziehen - falls der Arbeitgeben einer vorzeitigen Beendigung nicht zustimmen sollte? Dann verbleiben ja immer noch ca. 11 Wochen Mutterschaftsgeldanspruch- falls ich mich nicht täusche, oder? Ich hoffe ich habe mein Anliegen nicht allzu kompliziert geschildert :) und Jemand kann mir weiterhelfen. Ich sitzte wirklich seit Wochen über diesen Themen- hab zahllose Beiträge und Gesetztestexte gelesen, und bin dennoch immer wieder auf widersprüchliche Antworten gestoßen. Für Laien ist es schon fast unmöglich da durchzublicken- gerade weil es insbesondere im Familienrecht auch ständig Neuerungen gibt Ich bedanke mich schonmal im Vorraus Lg barbamama123
von barbamama123 am 19.02.2013, 14:43