Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe im Feburar 2014 entbunden und für 2 Jahre Elternzeit eingereicht.
Ab März 2015 habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet, aber bin zeitgleich erneut schwanger geworden.
Daher habe ich im September 2015 meine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutz vorzeitig beendet.
In der Zeit des Mutterschutz habe ich somit volles Gehalt bezogen.
ABER_ wie berechnet sich der Urlaubsanspruch? Wird der Urlaubsanspruch dann aus der Teilzeit oder aus der Vollzeit zu Grunde gelegt?
Grüße
von
zini82
am 07.10.2016, 21:53
Antwort auf:
In Elternzeit Teilzeit gearbeitet und Elternzeit vorzeitig wg. SS beendet
Hallo,
der Urlaub aus der TZ-Tätigkeit ermittelt sich nach dem TZ-Lohn. Im Mutterschutz aus dem VZ-Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2016
Antwort auf:
In Elternzeit Teilzeit gearbeitet und Elternzeit vorzeitig wg. SS beendet
Der Urlaubsanspruch für die Zeit der Teilzeittätigkeit wird in Teilzeit ermittelt, und ab dem Mutterschutz wieder in Vollzeit.
von
chrissicat
am 08.10.2016, 08:22
Antwort auf:
In Elternzeit Teilzeit gearbeitet und Elternzeit vorzeitig wg. SS beendet
Wir der Sept. dann mit dem Urlaub aus Voll- oder Teilzeit abgegolten?
Mutterschutzbeginn war der 21.09.15
von
zini82
am 08.10.2016, 12:50