HartzIV Anspruch auf Kinderbetreuung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: HartzIV Anspruch auf Kinderbetreuung

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehende Mutter einer 5 und 2 Jahre alten Tochter, befinde mich noch bis August 2017 in Elternzeit, beziehe Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGBII. Da ich wirklich alleinerziehend bin, also keinen Kontakt zum Vater der Kinder und dessen Familie und auch sonst keinerlei Unterstützung urch Familie oder Freunde habe, habe ich mich schweren Herzens dazu entschlossen, meine kleine Tochter bereits in der Elternzeit auch in eine Kita zur Betreuung zu geben, um auch einfach mal Zeit für mich zu haben. Die Belastung mit 2 kleinen Kindern ist einfach sehr hoch. Meine Frage: muss ich diese Zeit nutzen, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder bin ich in der Elternzeit grundsätzlich nicht dazu verpflichtet? Mein Verhältnis zu den Mitarbeitern des Jobcenters ist seit einer ienstaufsichtsbeschwerde meinerseits nicht das beste. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

von Susanne Klickerklacker am 16.03.2017, 09:50



Antwort auf: HartzIV Anspruch auf Kinderbetreuung

Wenn die Kinder während des ALG2-Bezuges tagsüber in Betreuung durch eine Kita sind, kann das Jobcenter die Suche einer Arbeitsstelle verlangen. Du bist ja dann nicht mehr zwingend verhindert und "Zeit für dich" ist kein Grund um weiter ALG2 beziehen zu müssen. Elternzeit gibt es auch nur, wenn man einen Arbeitgeber hat. Grundsätzlich ist man ab dem 1. Lebensjahr verpflichtet, eine Betreuung nachzuweisen. Zumindest hier ist das so. Gibt bestimmt auch Jobcenter die das etwas lascher handhaben.

von -chOcO- am 17.03.2017, 15:00



Antwort auf: HartzIV Anspruch auf Kinderbetreuung

" Grundsätzlich ist man ab dem 1. Lebensjahr verpflichtet, eine Betreuung nachzuweisen." Wo steht das? In den fachlichen Hinweisen/Weisungen der BA ist dazu nichts zu finden. Ich weiß nicht, ob andere JCs dann "lascher" sind oder sich einfach nur an ihre Weisungen von ganz oben halten. § 10 SGBII

von 32+4 am 18.03.2017, 09:54



Antwort auf: HartzIV Anspruch auf Kinderbetreuung

Hallo, Ich hatte eine so ähnliche Geschichte wie Sie. Hatte auch kein Betreuungsplatz. Bei mir war es so das ich Hartz 4 beantragen sollte. Hatte das soweit alles ausgefüllt und bekam dann ein Gespräch mit einer Sachbearbeiterin. Sie sagte ich möge mich bemühen einen Betreuungsplatz zu bekommen. Aber sie sagte solange man keinen hat müssen sie weiter zahlen. Und es gibt ein Gesetz das Mütter 3 jahre zuhause bleiben dürfen auch die Haut 4 bekommen. Wenn das Kind dann drei Jahre ist dürfen sie dich zwingen aber sonst nicht. Hatte Glück und habe dann doch wieder angefangen zu arbeiten. Es ist aber so wenn du einen Arbeitsvertrag hast und das Kind ist unter 3 hast du auch einen Rechtsanspruch. Bei Harzt 4 hast du auch eine Rechtsanspruch auf 15 std. Du MÜSSTE aber nicht wenn das Kind jünger ist.

von JaRing am 25.05.2017, 21:25



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch Kinderbetreuung bei ALG1

Hallo Frau Bader, ich bin zur zeit arbeitssuchend gemeldet und beginne im April eine Ausbildung. Ich beziehe ALG1 und meine Tochter ist 15 Monate alt. Bislang wurde sie von meinem Vater betreut wenn ich Bewerbungen geschrieben und Vorstellungsgespräche wahrgenommen habe, mein Anspruch auf AlG1 war also gesichert, da ich eine Betreuung nachweisen ko...


Studium an ZweitWohnsitz und Anspruch auf KinderBetreuung

Liebe Frau Bader Ich werde im nächsten Jahr meinen Master in Kiel beginnen. Derzeit wohne ich in Niedersachsen. Ein vergleichbarer Master ist vor Ort nicht gegeben Da ich meinen Kindern ihre Heimat nicht nehmen möchte, möchte ich unsere Wohnung erhalten und lediglich die SemesterZeiten in Kiel verbringen Dies schließt damit natürlich auch ei...


HartzIV Anspruch auf Kinderbetreuung

Liebe Leser(innen), ich bin alleinerziehende Mutter einer 5 und 2 Jahre alten Tochter, befinde mich noch bis August 2017 in Elternzeit, beziehe Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGBII. Da ich wirklich alleinerziehend bin, also keinen Kontakt zum Vater der Kinder und dessen Familie und auch sonst keinerlei Unterstützung urch Familie oder Freu...


Anspruch auf Hartz 4 bei Verlängerung Elternzeit durch fehlende Kinderbetreuung

Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe...


Anspruch ALG 1

Hallo Frau Bader, im Juni 2020 bin ich arbeitslos geworden. Daraufhin habe ich mit arbeitslos gemeldet aber den Anspruch auf ALG 1 nie geltend gemacht, da wir ins Ausland verzogen sind. Nun werden wir nach Deutschland zurückkehren und ich kann meinen ALG 1 Anspruch noch geltend machen. Meine Tochter ist 1 Jahr alt, ich habe keinen Kita Platz...


Anspruch auf Ganztagsbetreuung während der Zeit des Mutterschutzes

Guten Tag, mich beschäftigt aktuell die Frage wie es mit dem Anspruch meines Großen (4 Jahre) auf die Ganztagsbetreuung in der Kita ausschaut, wenn ich mich im Mutterschutz befinde? Besteht in dieser Zeit rechtlich weiterhin ein Anspruch auf die Ganztagsbetreuung? M. E. befinde ich mich in dieser Zeit in einem Beschäftigtigungsverhältnis (wie bish...


Anspruch auf Kindergeld - Leben im Ausland

Guten Abend Frau Bader,  ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noc...


Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha...


Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit  Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung  https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10   Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsa...