Anouschka1983
Hallo Frau Bader, ich bin zur zeit arbeitssuchend gemeldet und beginne im April eine Ausbildung. Ich beziehe ALG1 und meine Tochter ist 15 Monate alt. Bislang wurde sie von meinem Vater betreut wenn ich Bewerbungen geschrieben und Vorstellungsgespräche wahrgenommen habe, mein Anspruch auf AlG1 war also gesichert, da ich eine Betreuung nachweisen konnte.Nun ist mein Vater schwer erkrankt und kann meine Tochter nicht mehr betreuen. Habe ich auch als Arbeitssuchende einen Anspruch auf eine Tagesmutter? Laut zuständigem Jugendamt ist das nicht der Fall und ich verliere meinen Anspruch auf ALG. Ist dies wirklich so? LG
Hallo, grds. haben Sie nur Anspruch auf ArbGeld I, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auf der anderen Seite haben Sie Anspruch auf einen KiGa-Platz ...machen Sie Druck bei den KiGas, wo Sie angemeldet haben und fragen Sie mal beim JA wegen einer TAgesmutter.# Liebe Grüsse, NB
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