Frage:
Sehr geehrte Frau Bader,
Mein Mann und ich sind in die USA ausgewandert. Im naechsten Jahr laeuft unser Visum aus (Dez.2015 - August 2017) und wir moechten aus verschiedensten Gruenden wieder zurueck in die Heimat, nach Deutschland. Wir denken darueber nach, die Familienplanung noch hier zu starten, haben aber vorab folgende Fragen:
1. Da ich in den USA aufgrund meines Visas nicht arbeiten darf, frage ich mich, ob ich einen Anspruch auf Elterngeld habe? Ich war zuletzt im August 2015 in Deutschland Vollzeit erwerbstaetig.
1.1 Falls ich nicht als Elterngeldempfaenger in Kraft trete, koennte mein Mann das Elterngeld beziehen? Er arbeitete Vollzeit in Deutschland (2015) und den USA (2015-2017).
2. Wo beantragen wir das Elterngeld?
3. Benoetigen wir irgendwelche Unterlagen aus dem Ausland fuer den Antrag?
4. Ist es fuer den Elterngeldempfaenger erlaubt ein paar Stunden zu arbeiten? (Gedanke: Fuer die Firma in den USA von Deutschland aus)
Da wir einen Neustart in Deutschland antreten - Wohnungssuche, Jobsuche, etc. moechten wir uns vorab informieren.
Vielen lieben Dank fuer jegliche Information.
Mit freundlichen Gruessen,
Sabine
von Sabine1986_2017 am 26.10.2017, 00:56 Uhr

Antwort auf:
Haben wir Anspruch auf Elterngeld im Falle einer Rueckkehr nach Deutschland?
Hallo,
Sie meinen 2018?
1. Auf den Grundbetrag von 300 € nach Rückkehr
2. Bei der EG-Stelle in D an Ihrem Wohnort
3. Nein
4. Ich denke, Sie kehren zurück? In USA bekommen Sie kein EG, es sei denn, Sie arbeiten dort für einen dt. AG mit dt Versteuerung
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2017
Antwort auf:
Haben wir Anspruch auf Elterngeld im Falle einer Rueckkehr nach Deutschland?
Wen das Visum im August 2017 abläuft dann war das bereits vor 2 Monaten. Wenn 2017 ein Tippfehler war, würde ich das Berichtigen bzw. die Frage neu stellen.
von Soie am 26.10.2017

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