Frage:
Sehr geehrter Frau Bader,
ich werde ab Dezember diesen Jahres Elterngeld beziehen.
Im Sommer, möchten mein Mann und ich unsere Wohnung über Airbnb vermieten.
Haben die Einkünfte Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngelds? Gelten die Einkünfte als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und mit freundlichen Grüßen
von eluba am 09.06.2023, 15:22 Uhr

Antwort auf:
Haben AIRBNB-Einnahmen Auswirkungen auf das Elterngeld?
Hallo,
die Einkünfte müssen grundsätzlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerlich angegeben werden. Dann erscheinen sie auch auf dem Einkommensteuerbescheid und werden auch berücksichtigt.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2023
Antwort auf:
Haben AIRBNB-Einnahmen Auswirkungen auf das Elterngeld?
JA! Alle Einkünfte werden berücksichtigt.
Schau dir mal den Antrag an.
von Lena_1922 am 12.06.2023
Antwort auf:
Haben AIRBNB-Einnahmen Auswirkungen auf das Elterngeld?
Stehen sie im Steuerbescheid unter selbstständige Tätigkeiten oder Gewerbe haben sie Einfluss auf das Elterngeld.
Stehen sie unter Einnahmen und Vermietung und Verpachtung, haben sie keine Auswirkungen.
Worunter genau AirBnB Einnahmen fallen weiß ich nicht.
von Dojii am 12.06.2023

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