Hallo,
ich habe mal eine Frage. Mein Partner und ich haben das gemeinsames Sorgerecht für unseren gemeinsamen 10 Monate alten Sohn.
Wenn wir uns nun trennen und ich möchte das das Kind bei mir lebt, was passiert dann?
Worauf muss ich mich einstellen, da wir ja das gemeinsame Sorgerecht haben und unser Sohn auch den Nachnamen meines Partners trägt.
Kann man das ändern?
Mitglied inaktiv - 06.05.2011, 17:23
Antwort auf:
gemeinsames Sorgerecht und Trennung
Hallo,
das Sorgerecht ist dann vom Aufenthaltsbestimmungsrecht zu trennen. Das heißt, das das Kind bei dem leben wird, beid em es zZ den Lebensmittelpunkt hat.
Wichtige Dinge werden weiter gemeinsam entschieden werden müssen.
Eine Namensänderung geht nur im Fall einer Heirat mit Zustimmung des KV
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.05.2011
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gemeinsames Sorgerecht und Trennung
nein, den namen kannst du nicht ändern, es sei denn du heiratest und willst den namen des neuen mannes geben. dazu muß der vater aber zustimmen, wie zu vielem.
du mußt dich darauf einstellen, daß der vater auch will, daß das kind bei ihm lebt und das ist bei einem so kleinen kind u.u. schon auch strittig.
er muß bei vielem mit unterschreiben, ausweis, konto, schuleinschreibung, kigaeinschreibung, op´s.....
und:
du darfst mit dem kind, wenn es denn bei dir lebt, nicht umziehen. nur mit einwilligung des vaters.
Mitglied inaktiv - 06.05.2011, 18:31
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gemeinsames Sorgerecht und Trennung
hallo
wie vallie schon schreibt.
aber ich kann aus erfahrung sagen das vieles nicht vom vater unterschrieben werden muss.
schulanmeldungen haben viele meiner bekannten ohne unterschrift des vaters gemacht,genau wie kiga,taufe usw.
eigentlich ändert sich nicht viel,wenn man sich normaltrennt und kein riesen streit entsteht und der eine dem anderen steine in den weg legen will.
Mitglied inaktiv - 06.05.2011, 20:06