Lauragern
Sehr geehrte Frau Bader, Zunächst einmal vielen Dank für Ihre unermüdliche Arbeit hier. Ich habe zu Juni einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber unterschrieben und leider letzte Woche von meiner Frauenärztin bei Risikoschwangetschaft mit Komplikationen ein individuelles BV erhalten. Im Vertrag (Leiharbeitsfirma) ist geregelt, dass ein fester Stundenlohn gezahlt wird plus eine übertarifliche Zulage pro geleisteter Stunde. Somit ist im Vertrag unter dem Paragraphen Vergütung zu finden: der Arbeitnehmer erhält somit ein Entgelt (tarifliche Vergütung+ übertarifliche Zulage) in Höhe von x pro Stunde brutto. Würden Sie auf dieser Grundlage davon ausgehen, dass mir im individuellen BV nur der feste Stundenlohn ohne Zulage ausbezahlt wird, wie es mir die Personalabteilung soeben mitgeteilt hat? Vielen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße!
Hallo, wenn die Zulage an keine Bedingung geknüpft wurde muss sie gezahlt werden. Liebe Grüße NB
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