Rose111
Hallo, Ich befinde mich noch in Elternzeit und müsste in einer Woche wieder arbeiten, da die Elternzeit bis dahin endet. Ich habe in der Zeit einen neuen Job gefunden, der im Juli startet. Mir stehen noch 40 Urlaubstage zu. Muss ich nach der Elternzeit beim Arbeitgeber erscheinen, oder kann ich gleich die Kündigung rausschicken und somit gar nicht mehr bei der jetzigen Arbietsstelle erscheinen? Werden meine Arbeitsstunden so bestehen bleiben, wie sie vor der Elternzeit waren (weniger soll es nicht sein). Ich habe noch kein Gespräch mit dem Arbeitgeber geführt und würde gleich kündigen und es beenden wollen. Lieben Gruß
Hallo, Sie können kündigen. Je nach Kündigungsfrist reichen die 40 Tage Urlaub aus oder eben nicht. Der AG muss auch zustimmen (was er hier sicherlich tun wird). Ansonsten können Sie auch einen Aufhebungsvertrag machen. Liebe Grüße NB
Neverland
Natürlich musst du erst noch arbeiten. Solange bis die Kündigung durch ist. Ausser dee AG stimmt zu, das du erst den Urlaub nutzt. Voraussetzen kannst du das aber nicht.
Ani123
Sie müssen unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Sie können in die Kündigung mit reinschreiben, dass sie noch 40 Resturlaub haben welchen sie noch nehmen möchten. "Somit ist mein letzter Arbeitstag am xx.xx.xxxx. Sollten Sie Einwende haben melden sie sich bis zum xx.xx.xxxxx schriftlich bei mir, ansonsten gilt es als Zustimmung." Ihr AG muss ihnen nach der EZ eine Stelle mit gleichen Stunden und Gehalt geben. Wenn es tarifliche Erhöhungen gab muss ihr AG diese mit berücksichtigen, was das neue Gehalt erhöhen könnte. Stehen in ihrem Arbeitsvertrag Arbeitszeiten,dann muss ihr AG sich an diese halten. Sollten keine darin stehen kann er sie zeitlich einsetzen wie er es will.
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