Hallo Frau Bader,
Ich habe mit meinem Exmann das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind welches bei mir lebt. Sollte ich aus persönlichen Gründen für eine Zeit nicht unser gemeinsames Kind betreuen können, frage ich, ob der Vater verpflichtet ist, sich um das gemeinsame Kind zu kümmern und es bei sich für diesen Zeitraum x aufzunehmen. Der Vater hat seit geraumer Zeit keinen Kontakt zu seinem Kind, doch ich möchte es einfach wissen, ob er es müsste bei Bedarf ( z. B. Krankheit der Mutter, oder andere Probleme).
Vielen Dank für eine Antwort
Mit freundlichen Gruß M.
von
Prinzessin
am 23.05.2012, 12:56
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht , muss der Vater den Sohn nehmen?
Hallo,
dazu gibt es Urteile. Leider kann man ihn nicht zwingen. Nur immer wieder bohren und versuchen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.05.2012
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht , muss der Vater den Sohn nehmen?
hallo
wie das jetzt gesetzlich aussieht kann ich dir nicht sagen.
aber mal ehrlich,willst du dein kind zwingend zu jemanden geben der eigentlich kein interesse hat?
das kind würde das zu spüren bekommen!
hast du noch familie die im notfall einspringen könnten?
zur not können kinder aber zu einer pflegefamilie für bestimmte zeit,wenn die mutter z.b. im kh liegt,zur kur oder reha muss.
vorher trifft man sich natürlich mehrfach,kann man beim jugendamt regeln.
gruß
von
CKEL0410
am 23.05.2012, 13:23
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht , muss der Vater den Sohn nehmen?
Hallo,
darum geht es überhaupt nicht!
Zumal das anmaßende Fragen sind und Tips die ich nicht brauche - aber davon mal ganz abgesehen, möchte ich wissen, was ich fragte!
:(
von
Prinzessin
am 24.05.2012, 10:04
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht , muss der Vater den Sohn nehmen?
Er muss nicht wenn er nicht will! So ist das leider, so läuft esja beim Umgang z.b. auch. Du muss ja keine Tipps annehmen! Waren nur andere Lösungsvorschläge.
von
CKEL0410
am 24.05.2012, 13:54