Ottilie2
Sehr geehrte Frau Bader. Ich finanziere mich seit Jahren schon durch eine private Rente, die mit Alg2 aufgestockt wurde. Seit Juli 2016 bin ich nun EM-Rentnerin, der Alg2-Anspruch entfiel also und ich lebe seither von EM-Rente+priv. Rente. Nun habe ich mein Kind bekommen und sitze vor dem Elterngeldantrag: Muss ich nun einkommensabhängiges Elterngeld beantragen (weil es ja relativ hoch ist bei 2 Renten) oder unabhängiges (weil kein Verdienstausfall entsteht, da ich ja ohnehin nicht arbeiten kann). Und umgekehrt: Muss ich der Renrtenversicherung den Bezug von EG melden? Verringert sich dadurch die EM-Rente? Der Vater des Kindes steht weder in der Geburtsurkunde noch wird er in absehbarer Zeit die Vaterschaft anerkennen. Benötige ich seine Unterschrift irgendwo in dem EG-Antrag? Kann ich das EG auch ohne ihn beantragen? LG Ottilie
Hallo, Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Renten) zählen nicht zum Erwerbseinkommen. Sie werden daher nicht bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld berücksichtigt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Da stellt sich mir sofort die Frage warum der Vater bekannt ist aber nicht in der Geburtsurkunde steht...(?)
Mitglied inaktiv
Meines Wissens nach wird die rente dann als Einkommen gerechnet beim Elterngeld, heißt also bis auf den Mindestsatz von 300 € wird das EG entsprechend gekürzt. Wahrscheinlich wirst Du aber eh nur den Mindestsatz an EG von 300 € bekommen da du ja kein Einkommen hattest. Rente wird meines Wissens nach nicht als Einkommen gerechnet, ALG1 oder 2 eh nicht. Beim Antrag wirst Du wohl eine Negativbescheinigung vom JA benötigen. War bei uns jedenfalls so das die das gesagt haben wie wir unsern Antrag eingereicht haben. Entweder Negativbescheinigung oder eben Unterschrift des Vaters. Solltest Du, warum auch immer, staatliche Unterstützung bekommen wie zB Unterhaltsvorschuß oder Hartz4 und verschweigst den Vater wissentlich, dann kann das zu Problemen führen. Er ist nämlich in erster Linie für DICH und das Kind verantwortlich - auch dann wenn ihr nicht verheiratet seit. Du wirst wahrscheinlich ohne eingetragenen Vater das gleiche auch beim Kindergeld machen müssen. Unsere ca. 6 Wochen alte Geburtsurkunde ohne Vater (da mein Mann die Vaterschaft erst etwa 3-4 Monate nach der Geburt anerkannt hatte) wurde nichts akzeptiert. Mag aber von Amt zu Amt verschieden sein. Sollte das bezüglich Vaterschaft noch beim JA liegen bzw schon gerichtlich beantragt sein das die den Mann notfalls zur Vaterschaftsfeststellung zwingen, dann sollte das mit der Negativbescheinigung ja kein Problem sein. Solltest Du dort noch nicht gewesen sein wegen Unterhalt, Vaterschaft usw, dann würde ich dir DRINGEND dazu raten. Hier bekommt eh jede Frau ein entsprechenden Brief vom Jugendamt wo sie dazu Stellung nehmen soll wer der Vater ist falls dieser bei der Geburt noch nicht eingetragen worden ist. Falls Du planst den wissentlich zu verschweigen, bedenke du machst dich damit unter Umständen strafbar, auf jeden Fall aber haftbar. Und er Vater kann auch ohne dich hingehen und die Vaterschaft anerkennen -. notfalls eben gerichtlich. Gemeinsame Sorgerecht bekommt er eh nur wenn er es beantragt, auch da wirst Du wenig gegen tun wenn ein Gericht keines Kindeswohlgefährdung feststellt. Und Umgangsrecht kann auch nur ein Gericht aussetzen. Rückt Dich aber alles nicht gerade ins beste Bild wenn Du da aus Eigennutz zu falsche Angaben machst oder gar keine. Egal wie Du zum Vater stehst, in erster Linie beschneidest Du damit die gesetzlichen Ansprüche des Kindes.
Ottilie2
Der Vater will nicht zahlen und deshalb nichts unterschreiben. Ich war noch nicht beim JA, weil ich noch nicht wieder fit bin (Wochenbett) und keinen Streit mit dem will. Da dachte ich, ich beantrage wenigstens schonmal Kindergeld und Elterngeld. Ganz schön heftig, was einem hier gleich unterstellt wird, es kennt keiner die ganze Geschichte und ich wurde schon beim letzten Mal derart verurteilt... Mir würde als Antwort schon helfen, wenn mir jemand erklärt, ob ich nun einkommensabhängig oder -unabhängig ankreuzen muss.
Sternenschnuppe
Unabhängig. Du hast ja gar keiin Einkommen. Alles was Du hast zählt nicht fürs Elterngeld.
Ottilie2
Naja, Rente ist schon ein Einkommen. Aber eben kein ERWERBSeinkommen..
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Die letzten 10 Beiträge
- Nach Elternzeit zu Hause bleiben
- Finanzieller Nachteil durch schwangerschaftsbedingte Versetzung
- Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus
- Insolvenz Betriebsstillegung schwanger Elterngeld
- LTA-Timing bei Schwangerschaft/Elternzeit nach laufender medizinischer Reha
- Keine Position nach verlängerter Elternzeit
- Beschäftigungsverbot während Resturlaub
- Namensänderung und Sorgerecht
- Reitunfall
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn