Guten Tag Frau Bader,
Ich befinde mich gerade in Elternzeit für mein 2019 Geborenes Kind. Die Elternzeit endet im April 2021. Mein Hauptarbeitsvertrag ruht zur Zeit. Ich habe mein Elterngeld 12 Monate in voller Höhe auszahlen lassen. So dass ich nun im 2. Jahr meiner Elternzeit keine Geldleistungen mehr erhalte. Damit ich nicht ganz ohne Geld da stehe habe ich meinen 450 Euro job wieder angetreten. Dieser war auch offiziell gemeldet vor Beginn meiner Elternzeit bei meinem Arbeitgeber. Ich habe allerdings meinen Hauptarbeitgeber nun in der Elternzeit nicht mitgeteilt das ich seit 6 Monaten also sprich seit Ende des Elterngeldes diesen wieder ausüben. Hat das schlechte Auswirkungen?(Habe es einfach vergessen) Ich habe nun herausgefunden das ich erneut Schwanger bin. Jedoch noch sehr früh ob sich diese SS hält wird sich erst Zeigen. Gburtstermin wäre 06.Juli.21 Der neue Mutterschutz wäre irgendwann im Mai. 21
Meine Rechte und Ansprüche sind mir nicht ganz klar.
Wie würde sich das Elterngeld errechnen. Und was ist mit dem 450euro Job kann ich das melden nachholen?
Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus.
MFG Fragesteller
von
Balance88
am 01.11.2020, 05:22
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in 2 Jahre Elternzeit
Hallo,
der Ag hat den Minijob genehmigt, alles gut.
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.11.2020
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in 2 Jahre Elternzeit
du könntest das 3. jahr elternzeit danhängen und einen tag vor dem neuen mutterschutz gleich wieder beeenden, um im mutterschutz zumindest das volle mutterschaftsgeld zu erhalten. elterngeld zählen wieder die 12 monate vor der geburt. da du nur 450 euro arbeitest wird es nicht so viel mehr als der mindestsatz aber du bekommst ja geschwisterbonuns bis das erste kind 3 jahre alt ist.
von
mellomania
am 01.11.2020, 07:16
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in 2 Jahre Elternzeit
Ich würde die Elternzeit verlängern, damit wenigstens das Mutterschaftsgeld auf deinen alten Vertrag berechnet wird.
Elterngeld: maßgeblich sind wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Monate mit Elterngeld (12. Lebensmonat) und Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden.bei dir die Monate Mai und Juni. Ansonsten zählt dein Mini job Gehalt. Es gibt aber noch den Geschwister bonus bis das 1. Kind 3 Jahre alt ist
Mitglied inaktiv - 01.11.2020, 08:31
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in 2 Jahre Elternzeit
Du kannst die EZ verlängern bis zum Mutterschutz oder auch nicht und gehst zwisch EZ-Ende und neuem mutterschutz wieder arbeiten. Wird für das EG keine wirkliche Rolle spielen. Einfach weil der Zeitraum zu knapp ist. Mai fällt ja schon wieder raus weil da dann schon der neue Mutterschutz beginnt. Willst du mehr EG, dann solltest du jetzt abfangen und mehr arbeiten.
von
Felica
am 01.11.2020, 09:03