Nanadana
Liebe Frau Bader, für Kind 1 habe ich 3 Jahre Elternzeit bewilligt und arbeite bis zum Ende dieser 3 Jahre in ElternTEILzeit, Mitten in diesem Zeitraum bekomme ich Kind 2, für das ich zu Hause bleiben möchet, aber nur 1 Jahr, und nach Ablauf dieses Jahres habe ich noch einige Monate Elternzeit Kind 1 über, sowie meinen laufenden Teilzeitvertrag. Ich möchte also nur die Elternzeit bzw. Teilzeit (Kind1) unterbrechen für ein Jahr, in dem ich mich um Kind 2 kümmere. zu Hause. Kann die Elternzeit für Kind 2 innerhalt der Elternzeit Kind 1 laufen, und kann ich nach dem Jahr Auszeit für Kind 2 wieder meinen Teilzeitvertrag aufnehmen? Läuft mein Teilzeitvertrag weiter während ich für Kind 2 die Elternzeit nehme, oder löscht der Antrag auf Elternzeit für Kind 2 die länger bewilligte Elternzeit für Kind 1? In Zahlen: Elternzeit Kind1: Dezember 2013 bis Dezember 2016 MIT Teilzeit in Elternzeit. Elternzeit Kind2: August 2015 bis August 2016. Ab September 2016 würde ich dann gerne meinen Teilzeitvertrag in Elternzeit Kind 1 fortsetzen. Geht das? Herzliche Grüße Nana
Hallo, üblicherweise beendet man die erste EZ, geht in die 2. EZ und arbeitet dann in der 2. EZ TZ. Dann kann man den Rest der 1. EZ mit Zustimmung des AG aufheben. Liebe Grüße NB
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Ich beziehe momentan ein Jahr Elterngeld und überlege noch ein Jahr Elternzeit ohne Elterngeld dran zu hängen, da wir uns ein zweites Kind wünschen. Wieberechnett sich das Elterngeld,sollte ich tatsächlich in dem Jahr schwanger werden ? Bekommt man dann den Mindestsatz von 300 Euro? Vor unseren ersten Kind habe ich in Vollzeit gearbeitet.
Guten Tag Frau Bader, aktuell bin ich in Elternzeit bis 12.02.2016 ( Geburt war am 13.02.2016) und erneut schwanger (ET 19.02.2017).Nun habe ich vor meinen letzten Bezugsmonat des Elterngeld aufzuteilen damit meine Elternzeit bis 12.03.2017 geht. Nun bekomme ich überall unterschiedlich Aussagen wie es sich mit dem Mutterschutz und Mutterschafts ...
Hallo nochmal :) Im Grunde wollte ich nur wissen, wie es sich verhält (nach aktueller Rechtslage), wenn 1. Vor der Geburt wurde Vollzeit gearbeitet 2. Momentan noch Elterngeld-Plus bezogen wird 3. Man parallel dazu eine Teilzeitstelle währenddessen ausführt 4. noch bevor das Elterngeld-Plus ausläuft ein weiteres Baby bekommt Wird dann ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit seid 6 Monaten und wir basteln bereits an kind nummer 2. Elterngeld bekomme ich noch 6 Monate lang. Ich weiß das ich die Elternzeit frühzeitig zum mutterschutz kündigen kann. Ich weiß auch das ich sie frühzeitig Kündigen kann um wieder zu arbeiten. In meinem job würde ich, wenn ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis September 2019 in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus. Bin theoretisch ja noch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Kann und will die Stelle dort nicht wieder besetzen und woandes arbeiten. Meine Stelle wurde auch schon von jmd. neuen besetzt. Hatte vor dieser SS ein Beschäftigungsverbot und werde wohl auch wieder ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen. Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl ...
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
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