Nanadana
Liebe Frau Bader, für Kind 1 habe ich 3 Jahre Elternzeit bewilligt und arbeite bis zum Ende dieser 3 Jahre in ElternTEILzeit, Mitten in diesem Zeitraum bekomme ich Kind 2, für das ich zu Hause bleiben möchet, aber nur 1 Jahr, und nach Ablauf dieses Jahres habe ich noch einige Monate Elternzeit Kind 1 über, sowie meinen laufenden Teilzeitvertrag. Ich möchte also nur die Elternzeit bzw. Teilzeit (Kind1) unterbrechen für ein Jahr, in dem ich mich um Kind 2 kümmere. zu Hause. Kann die Elternzeit für Kind 2 innerhalt der Elternzeit Kind 1 laufen, und kann ich nach dem Jahr Auszeit für Kind 2 wieder meinen Teilzeitvertrag aufnehmen? Läuft mein Teilzeitvertrag weiter während ich für Kind 2 die Elternzeit nehme, oder löscht der Antrag auf Elternzeit für Kind 2 die länger bewilligte Elternzeit für Kind 1? In Zahlen: Elternzeit Kind1: Dezember 2013 bis Dezember 2016 MIT Teilzeit in Elternzeit. Elternzeit Kind2: August 2015 bis August 2016. Ab September 2016 würde ich dann gerne meinen Teilzeitvertrag in Elternzeit Kind 1 fortsetzen. Geht das? Herzliche Grüße Nana
Hallo, üblicherweise beendet man die erste EZ, geht in die 2. EZ und arbeitet dann in der 2. EZ TZ. Dann kann man den Rest der 1. EZ mit Zustimmung des AG aufheben. Liebe Grüße NB
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