Nicieh
Guten Tag Frau Bader, aktuell bin ich in Elternzeit bis 12.02.2016 ( Geburt war am 13.02.2016) und erneut schwanger (ET 19.02.2017).Nun habe ich vor meinen letzten Bezugsmonat des Elterngeld aufzuteilen damit meine Elternzeit bis 12.03.2017 geht. Nun bekomme ich überall unterschiedlich Aussagen wie es sich mit dem Mutterschutz und Mutterschaftsgeld verhält. Ich war der Annahme ich bekommen Elterngeld für mein erstes Kind bis zum Tag der Geburt von meinen zweiten Kind und dann beginnt die neue Elternzeit für mein zweites Kind. Also ohne Mutterschutz und Anspruch auf Mutterschutz. ( Krankenkasse hat auch schon mitgeteilt das es keine Mutterschaftsgeld gibt) Da mein Arbeitsverhältnis damals vor Beginn meines Mutterschutz endete bekam ich da nur Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes dadurch das ich von kurz bevor mein Arbeitsvertrag auslief bis zum Beginn des Mutterschutz krankgeschrieben war. Als ich nun bei der Elterngeldstelle nachfragte wie es sich nun verhält wurde mir gesagt ich hätte Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Kasse oder ggf ALG1 aber dazu müsste ich ja vermittelbar sein was ich nicht bin da ich mich ja dann im Mutterschutz befinden würde. Können Sie mir da irgendwie weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen Nicole H.
Hallo, bitte stellen Sie die Frage neu und teilen Sie ausführlicher mit, wie Ihr momentaner Status ist. Ihre Aussagen sind nämlich widersprüchlich. Haben Sie einen Arbeitgeber oder nicht? Ohne Arbeitgeber sind Sie nämlich nicht in Elternzeit. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Und bist somit offiziell vermittelbar. Also greift das ALG für die eine Woche. Kannst Du Kinderbetreuung nachweisen ?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin im April 2012 zum ersten Mal Mutter geworden und habe drei Jahre Elternzeit genommen. Seitdem habe ich noch nicht wieder angefangen zu arbeiten. Mein zweites Kind wird im November 2013 zur Welt kommen. Soweit ich weiß, kann ich zum Beginn des Mutterschutzes meine Elternzeit von Kind 1 beenden und erhalte dann für 14 Woc ...
Liebe Frau Bader, für Kind 1 habe ich 3 Jahre Elternzeit bewilligt und arbeite bis zum Ende dieser 3 Jahre in ElternTEILzeit, Mitten in diesem Zeitraum bekomme ich Kind 2, für das ich zu Hause bleiben möchet, aber nur 1 Jahr, und nach Ablauf dieses Jahres habe ich noch einige Monate Elternzeit Kind 1 über, sowie meinen laufenden Teilzeitvertr ...
Ich beziehe momentan ein Jahr Elterngeld und überlege noch ein Jahr Elternzeit ohne Elterngeld dran zu hängen, da wir uns ein zweites Kind wünschen. Wieberechnett sich das Elterngeld,sollte ich tatsächlich in dem Jahr schwanger werden ? Bekommt man dann den Mindestsatz von 300 Euro? Vor unseren ersten Kind habe ich in Vollzeit gearbeitet.
Hallo nochmal :) Im Grunde wollte ich nur wissen, wie es sich verhält (nach aktueller Rechtslage), wenn 1. Vor der Geburt wurde Vollzeit gearbeitet 2. Momentan noch Elterngeld-Plus bezogen wird 3. Man parallel dazu eine Teilzeitstelle währenddessen ausführt 4. noch bevor das Elterngeld-Plus ausläuft ein weiteres Baby bekommt Wird dann ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit seid 6 Monaten und wir basteln bereits an kind nummer 2. Elterngeld bekomme ich noch 6 Monate lang. Ich weiß das ich die Elternzeit frühzeitig zum mutterschutz kündigen kann. Ich weiß auch das ich sie frühzeitig Kündigen kann um wieder zu arbeiten. In meinem job würde ich, wenn ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis September 2019 in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus. Bin theoretisch ja noch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Kann und will die Stelle dort nicht wieder besetzen und woandes arbeiten. Meine Stelle wurde auch schon von jmd. neuen besetzt. Hatte vor dieser SS ein Beschäftigungsverbot und werde wohl auch wieder ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen. Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3
- Elternzeit bei 2 Kindern (Überschneidung?)
- Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?
- Elterngeld