Nicieh
Guten Tag Frau Bader, aktuell bin ich in Elternzeit bis 12.02.2016 ( Geburt war am 13.02.2016) und erneut schwanger (ET 19.02.2017).Nun habe ich vor meinen letzten Bezugsmonat des Elterngeld aufzuteilen damit meine Elternzeit bis 12.03.2017 geht. Nun bekomme ich überall unterschiedlich Aussagen wie es sich mit dem Mutterschutz und Mutterschaftsgeld verhält. Ich war der Annahme ich bekommen Elterngeld für mein erstes Kind bis zum Tag der Geburt von meinen zweiten Kind und dann beginnt die neue Elternzeit für mein zweites Kind. Also ohne Mutterschutz und Anspruch auf Mutterschutz. ( Krankenkasse hat auch schon mitgeteilt das es keine Mutterschaftsgeld gibt) Da mein Arbeitsverhältnis damals vor Beginn meines Mutterschutz endete bekam ich da nur Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes dadurch das ich von kurz bevor mein Arbeitsvertrag auslief bis zum Beginn des Mutterschutz krankgeschrieben war. Als ich nun bei der Elterngeldstelle nachfragte wie es sich nun verhält wurde mir gesagt ich hätte Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Kasse oder ggf ALG1 aber dazu müsste ich ja vermittelbar sein was ich nicht bin da ich mich ja dann im Mutterschutz befinden würde. Können Sie mir da irgendwie weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen Nicole H.
Hallo, bitte stellen Sie die Frage neu und teilen Sie ausführlicher mit, wie Ihr momentaner Status ist. Ihre Aussagen sind nämlich widersprüchlich. Haben Sie einen Arbeitgeber oder nicht? Ohne Arbeitgeber sind Sie nämlich nicht in Elternzeit. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Und bist somit offiziell vermittelbar. Also greift das ALG für die eine Woche. Kannst Du Kinderbetreuung nachweisen ?
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