Mini0312
Hallo Frau Bader, ich bin bis September 2019 in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus. Bin theoretisch ja noch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Kann und will die Stelle dort nicht wieder besetzen und woandes arbeiten. Meine Stelle wurde auch schon von jmd. neuen besetzt. Hatte vor dieser SS ein Beschäftigungsverbot und werde wohl auch wieder eins erhalten. Was passiert nun, wenn ich in dieser Elternzeit schwanger werde und das Beschäftigungsverbot erhalte bzw. nicht erhalte?
Hallo, in der EZ ist ein BV ohne Belang. Ausserdem haben sich die Gesetze geändert - ob Sie wieder ein BV bekommen, ist nicht sicher (der AG soll versuchen, Sie umzusetzen). Sie gehen also ein Risiko ein, wenn Sie sich daraufverlassen, direkt wieder ein BV zu bekommen, obwohl Sie eigentlich nicht wieder zu dem AG hin wollen. Liebe Grüße NB
la-floe
hi, solange deine Elternzeit noch läuft kannst du kein BV erhalten. Dies ist ja auch gar icht nötig, da du keinen Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt bist, da du ja nicht arbeitest. Die Elternzeit kann frühestens zum neuen Mutterschutz beendet werden. Ein BV ist ohnehin fraglich, da sich die Richtlinien sehr verschärft haben und der AG erst alles tun muss, um einen kompatiblen Ersatzarbeitsplatz zu organisieren. Den musst du dann auch annehmen. Solltest du nach Ablauf der EZ schwanger sein und nach dem neuen Mutterschutz ein BV erhalten bekommst du deinen alten Lohn wieder. Solltest du kei BV erhalten musst du arbeiten gehen. Oder kündigen, dann drehst du das Elterngeld betreffend Nullrunden. floe
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